Der HR-Rundfunkrat hat das Telemedienänderungskonzept des Hessischen Rundfunk in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gebilligt. Dem ging ein sogenannter Drei-Stufen-Test voraus. Dieses recht langwierigen Verfahren ist vorgeschrieben. In drei Stufen soll dadurch überprüft werden, ob Das Angebot "emokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht", "in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt" und ob der finanzielle Aufwand gerechtfertig ist. Dazu werden Gutachten und Stellungnahmen Dritter eingeholt. Aus Sicht des Gremiums sprach nach diesem Verfahren nun also nichts gegen die Genehmigung.

Unter anderem ging es darum, dass der HR verstärkt Video- und Audio-Beiträge produzieren will, die rein für die Online-Verbreitung gedacht sind, ohne in einem klassischen Radio- oder TV-Sender gelaufen zu sein. Der Rundfunkrat hält das für zulässig, wolle aber darauf achten, dass "generell Produktionen Vorrang haben, die auch für Hörfunk und Fernsehen geeignet sind", wie es heißt.

Genehmigt wurde außerdem eine stärkere Präsenz des HR auf Drittplattformen und in den sozialen Medien. Dies sei "sinnvoll und notwendig, um auch jüngere Zielgruppen zu erreichen", so der Rundfunkrat. Zugleich forderte Harald Frieling, der dem zuständigen Ausschuss vorsteht, dass die zusätzlich eingestellten Mittel vorrangig in die Stärkung des Social-Media-Managements investiert werden, damit auf den Plattformen professionell moderiert und auf die Einhaltung der Netiquette geachtet werden könne.

Eine weitere wesentliche Änderung ist ein neues Verweildauerkonzept für die digitalen Produkte in der Audiothek und Mediathek. Der Rundfunkrat spricht von einer "moderaten Verlängerung" der Verweildauern, die auch die Interessen privater Medienunternehmen und der Urheberinnen und der Urheber berücksichtige. Der Rundfunkratsvorsitzende Rolf Müller betonte aber, dass es den Nutzerinnen und Nutzern nicht zu vermitteln sei, wenn Sendungen, die mit ihren Rundfunkbeiträgen finanziert wurden, schon nach kurzer Zeit wieder depubliziert werden müssten.