Schon bevor die EU ein Verbot für den staatlichen russischen Sender RT DE aussprach, gingen die Medienanstalten hierzulande gegen die Verbreitung des Kanals auf Grundlage einer fehlenden Sendelizenz vor. Diese habe der Sender hierzulande nicht nur nicht beantragt, sondern hätte sie auch gar nicht bekommen können, weil hierzulande das Gebot der Staatsferne für den Rundfunk herrscht. Dies allerdings warf auch eine ganz andere Frage auf: Wie kann es eigentlich sein, dass die Deutsche Welle in Deutschland problemfrei zu empfangen ist?

Nun ist das Programm der Deutschen Welle natürlich keinesfalls mit einem Propaganda-Instrument wie RT DE zu vergleichen - doch als deutscher Auslandsrundfunk ist DW komplett staatlich finanziert. Auch dieser Sender hat somit gar keine Chance auf eine deutsche Sendelizenz. Der im Deutsche Welle Gesetz festgelegte Auftrag bezieht sich auch klar auf das Anbieten von Rundfunk und Telemedien für das Ausland. Das Programm war aber nicht nur über die Livestreams auf seiner Website auch hierzulande zu sehen, sondern tauchte auf etlichen innerdeutschen Plattformen als Sender - teils in deutscher Sprache - ganz normal zwischen anderen TV-Kanälen auf - sprach damit also offensichtlich auch ein Publikum im Inland an.

Ob das so erlaubt ist? Als DWDL.de im Februar die Medienanstalten mit dieser Frage konfrontierte, war die erste Reaktion hinter vorgehaltener Hand eindeutig: Das geht so nicht. Schnell stellte sich aber auch heraus: Medienrechtlich ist der Fall nicht ganz so einfach, denn die Medienanstalten sind nur für die Aufsicht und Zulassung von privaten Angeboten zuständig, die Deutsche Welle fällt also gar nicht in ihren Bereich. Geht es aber um die Verbreitung von Rundfunkangeboten im Inland, dann ist das sehr wohl wieder Sache der Medienanstalten. Schon um den Eindruck der Ungleichbehandlung mit RT DE entgegenzuwirken, suchten die Medienanstalten daher nicht nur das Gespräch mit der Deutschen Welle, sondern leiteten auch ein erstes Verfahren gegen Magenta TV ein, das den Sender bislang in seinem Angebot verbreitet hat.

Weitere hätten wohl gedroht, wäre man sich nun nicht mit der Deutschen Welle einig geworden. "Nach längeren Gesprächen" habe man sich "darauf verständigt, dass die Deutsche Welle die Verbreitung sämtlicher Sprachfassungen des Rundfunkprogramms der Deutschen Welle auf innerdeutschen TV-Plattformen wie Magenta TV, Zuhause Kabel, Sky Q, Joyn und Zattoo einstellt", wie es in einem Statement der Landesmedienanstalten heißt. Eine solche Verbreitung hätten die Medienhüter als unzulässig angesehen. Die Verbreitung des Programms im "offenen Internet" und über die eigenen Webseiten falle hingegen nicht in die direkte Zuständigkeit der Medienanstalten.

An dieser Verbreitung will die Deutsche Welle, bei der man ursprünglich auch an der Verbreitung über die genannten TV-Plattformen nichts anstößiges finden konnte, daher auch nichts ändern. Laut DW-Sprecher Christoph Jumpelt seien die Livestreams im Web ohnehin die wichtigere Variante: "Als Auslandssender machen wir unsere Programme weltweit zunehmend über digitale Verbreitungswege verfügbar. So erreichen wir unsere, auch in ihrem jeweiligen Nutzungsverhalten, sehr diversen Zielgruppen am besten. Und der Anstieg der digitalen Abrufe unserer journalistischen Inhalte zeigt, dass das die richtige Strategie ist. Für immer mehr Nutzende, auch von Medieninhalten, ist es inzwischen völlig normal, unabhängig von ihrem Standort auf Informationen zuzugreifen. Wir begrüßen es daher sehr, dass die fremdsprachigen Angebote der DW auch in Deutschland weiterhin über unsere eigenen digitalen Ausspielwege genutzt werden können."

Letztlich scheint das also der Kompromiss, mit dem alle Beteiligten gut leben können: Die Deutsche Welle, weil sie für die eigenen Live-Streams kein Geoblocking oder ähnliches einrichten muss. Und die Medienanstalten, weil sie dem Vorwurf der medienrechtlichen Ungleichbehandlung von russischem und deutschen Auslandsrundfunk entgegen treten können.

Mehr zum Thema