In der Sache, ob der zu Axel Springer gehörende Fernsehsender von Bild Fernsehbilder der ARD am Abend der Bundestagswahl einfach so hat übernehmen dürfen, ist juristisch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Im September war ein Eilverfahren zu dieser Sache zu Ende gegangen, damals hatte die ARD einen Erfolg erzielt. Die Übernahme von ARD-Hochrechnungen entschied das Berliner Kammergericht – und schloss sich somit auch der erstinstanzlichen Entscheidung an.

Nun geht es aber in die nächste Runde. Der FAZ bestätigte ein Sprecher des Verlages, dass ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Berlin beantragt worden sei. Im Clinch lag Bild TV indes auch mit dem ZDF, auch hier hat der Springer-Fernsehsender jüngst verloren. Das ZDF hatte im Oktober vom Oberlandesgericht Köln Recht bekommen. Die Richtenden entschieden, dass die Übernahme von mehreren Minuten der "Berliner Runde" durch Bild TV nicht zulässlg gewesen sei.

Ohnehin nutzt die Boulevardzeitung aktuell so gut wie jede Möglichkeit, um gegen die öffentlich-rechtlichen Sender zu wettern, wie zahlreiche Berichte der vergangenen Monate erkennen lassen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk lieferte dabei allerdings jüngst auch ziemlich gute Vorlagen, wenn man etwa an Misswirtschaft RBB denkt.