Manchmal mahlen die Mühlen ziemlich langsam. Noch ist nicht einmal der 3. Medienänderungsstaatsvertrag von allen Landesparlamenten ratifiziert worden, da haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer nun schon den Entwurf für den 4. Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Darin haben sich die Politiker auf eine Ausweitung von Transparenz- und Compliance-Regelungen verständigt, außerdem soll die Gremienkontrolle verstärkt werden. 

Durch die Änderungen würden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen dazu verpflichtet werden, ein eigenes und "wirksames" (O-Ton Medienänderungsstaatsvertrag) Compliance-Management aufzubauen. In Bezug auf die Gremienaufsicht heißt es im Medienänderungsstaatsvertrag unter anderem, dass sicherzustellen sei, dass in den Verwaltungsräten Mitglieder über "ausreichende Kenntnisse im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft" verfügen. Und: "Die Mitglieder der jeweiligen Gremien sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben regelmäßig fortbilden."

Die Politikerinnen und Politiker reagieren damit auf den RBB-Skandal im vergangenen Jahr, wo nicht nur die Unternehmensführung versagte, sondern auch die Aufsicht eben dieser. "Das schnelle Agieren in diesem Punkt zeigt, dass die Länder dem Thema eine hohe Bedeutung beimessen und dass sie handlungsfähig sind", sagt Malu Dreyer, Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. 

"Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von der gesamten Gesellschaft finanziert. Sie unterliegen daher auch besonderen Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Mit den nun vorliegenden Regelungen schaffen wir einheitliche hohe Standards in den Bereichen Transparenz, Compliance und Gremienkontrolle für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland", so Dreyer weiter. 

Bis die angestrebten Veränderungen greifen, wird es aber noch eine Weile dauern. Der Entwurf wird nun den Landtagen zur Vorunterrichtung vorgelegt. Danach muss er von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet und von den Landtagen ratifiziert werden. Geht es nach der Koordinatorin der Rundfunkkommission, Heike Raab, soll der 4. Medienänderungsstaatsvertrag dann Anfang 2024 in Kraft treten. 

Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag, der wie bereits beschrieben auch noch nicht von allen Landesparlamenten abgenickt wurde, soll nach aktuellen Planungen im Juli dieses Jahres in Kraft treten. Darin enthalten sind Neuerungen beim Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so gehört der Bereich Unterhaltung nur noch zum Auftrag, wenn dieser einem "öffentlich-rechtlichen Profil" entspricht. 

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