Bereits im Oktober 2022 haben Burda und Funke angekündigt, ihr Portfolio künftig gemeinsam vermarkten zu wollen. Damals stellten die beiden Verlagshäuser einen Antrag auf Genehmigung beim Bundeskartellamt und von dort hat man nun auch grünes Licht für das Vorhaben erhalten. So erlaubt das Kartellamt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der beiden Unternehmen. Konkret will sich Funke an der Vermarktungsgesellschaft BCN Brand Community Network von Burda beteiligen. 

Das Kartellamt spricht von einer "intensiven Prüfung", die man durchgeführt habe. So habe man andere Verlage, Mediaagenturen und Werbekunden zur Sache befragt. Dabei ging es um die aktuelle Wettbewerbssituation der Verlage, die Konkurrenz zu anderen Mediengattungen und Ausweichmöglichkeiten für Werbekunden. Und tatsächlich hat die Überprüfung des Kartellamts ergeben, dass Burda und Funke nach dem Zusammenschluss ihrer Vermarktung auf den untersuchten Werbemärkten auf rund 40 Prozent Marktanteil kommen würden. 

Dass die Kartellwächter das Vorhaben trotzdem nicht blockieren, liegt auch daran, dass Werbekunden in dem Verfahren angaben, bei möglichen Preiserhöhungen auf andere Medien setzen zu können. "Preiserhöhungen würden damit im Ergebnis für die Verlage unwirtschaftlich", so das Kartellamt. BCN vermarktet bislang das Werbeinventar von Burda und Klambt. Nach dem Zusammenschluss wollen Funke und Burda das Unternehmen gemeinsam kontrollieren, Klambt erhält lediglich eine Minderheitsbeteiligung. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Mit Burda und Funke schließen sich zwei große Player auf dem relevanten Anzeigenmarkt zusammen. Die beiden Unternehmen kommen damit auf bestimmten Werbemärkten auf einen gemeinsamen Marktanteil von knapp 40 Prozent. Bei der Bewertung des Gemeinschaftsunternehmens haben wir intensiv ermittelt, über welche Ausweichmöglichkeiten die Werbekunden nach dem Zusammenschluss verfügen. Trotz der stetig zunehmenden Bedeutung von Werbung im Internet und in sozialen Medien und dem davon ausgehenden Wettbewerbsdruck auf Printmedien, spielen Anzeigen in bestimmten Zeitschriftenkategorien für viele Werbekunden nach wie vor eine entscheidende Rolle. Von Bedeutung ist, dass bestimmte Zielgruppen durch andere Werbeformen kaum erreicht werden oder die Kosten im Vergleich zu hoch sind. Im Ergebnis haben wir das Vorhaben dennoch nicht untersagt. Trotz der starken Marktposition von Burda und Funke finden auch diese Werbekunden noch genügend Ausweichmöglichkeiten, um ihre Anzeigen bzw. Beilagen platzieren zu können."

Springer & Co. können noch Einspruch einlegen

Allerdings behält sich das Bundeskartellamt eine Intervention zu einem späteren Zeitpunkt explizit vor, sollte es "substanzielle Beschwerden, mögliche Erweiterungen oder weitere wettbewerbsrelevante Kooperationen der Beteiligten" in der Zukunft geben. Das trübt die Freude bei den Verlagen allerdings nicht. "Wir freuen uns sehr über die heutige Entscheidung. Auch wenn die Entscheidung den von anderen Mediengattungen und insbesondere den US-amerikanischen Plattformen ausgehenden Wettbewerbsdruck auf die Print-Angebote der Verlage noch nicht hinreichend würdigt, ist die Freigabe im Ergebnis richtig, marktgerecht und zugleich richtungsweisend", sagt Jochen Beckmann, Geschäftsführer Funke-Zeitschriften. Die Freigabe sei auch eine wichtige Entscheidung für die Zukunftsfähigkeit der gesamten Branche. Und Burda-Vorstand Philipp Welte sagt: "Es ist gut, dass das Kartellamt jetzt die Tür für die Zusammenarbeit von Verlagen im Werbemarkt geöffnet hat. Nur durch solche Kooperationen und kollaborative Strukturen behalten wir die Kraft, unsere redaktionelle Unabhängigkeit unter den wirtschaftlichen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts zu verteidigen und unserer journalistischen Verantwortung gerecht zu werden."

Noch ist die Entscheidung der Kartellwächter nicht rechtskräftig. Neben den genannten Unternehmen haben auch die Verlage Bauer, Axel Springer und Wort & Bild die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Rechtsmittel einzulegen. Funke und Burda wollen nichtsdestotrotz die kommenden Wochen dazu nutzen, die Umsetzung des Joint Ventures vorzubereiten.