Im neuen, geplanten European Media Freedom Act (EMFA) will die EU-Kommission wichtige Themen der Medienregulierung wie die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung oder die demokratische Wirkmacht digitaler Inhalte regeln. Dieses Gesetz würde auch die nationalen Medienregulierer in Europa ganz konkret in ihrer Arbeit beeinflussen. So soll die bisherige Zusammenarbeit der europäischen Medienregulierer künftig im Rahmen eines gemeinsamen Gremiums erfolgen. Doch in einem Punkt gibt es nun scharfe Kritik von den deutschen Medienaufsichtsbehörden. 

Von einem "systematischen Fehler" in dem Gesetzesentwurf ist die Rede. So sieht der Verordnungsentwurf vor, dass das neue Gremium seine Aufgaben "im Einvernehmen mit der Kommission" erfüllen soll. Darüber hinaus soll ein Eingreifen des Gremiums teilweise nur "auf Ersuchen der Kommission" ausgelöst werden. Die Medienregulierer sehen darin eine Unvereinbarkeit mit ihrem Unabhängigkeitsprinzip. 

"Die Medienanstalten begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Europäische Kommission um klarere Verfahren bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen bemüht und die Zusammenarbeit der europäischen Medienregulierer stärkt. Doch durch die im EMFA vorgesehenen Abstimmungsprozesse der Medienregulierer mit der Kommission lässt sie dabei den wesentlichsten Aspekt einer demokratischen Medienaufsicht außer Acht: Nämlich ihre Unabhängigkeit von staatlichen und politischen Akteuren. Hier muss dringend nachgebessert werden", erklärte Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), am Mittwoch zur Eröffnung des DLM-Symposiums in Berlin. 

Und Tobias Schmid, Europabeauftragter der Medienanstalten, sagt, er unterstelle der EU-Kommission mit dem EMFA beste Absichten zum Schutz der Demokratie und zum Schutz der Medienfreiheit. "Aber auch die besten Demokraten müssen in eben jene demokratischen Prozesse vertrauen, für die sie stehen. Ein Gremium, das sich aus den unabhängigen Regulierern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt und einen so sensiblen Bereich wie Medien verantwortet, kann nicht abhängig sein von einer quasi staatlichen Administration wie der Europäischen Kommission - weder in ihren beschlossenen Maßnahmen noch in ihrer Beratungsleistung." Nun seien die Mitgliedstaaten aufgefordert, im weiteren Verfahren klarzustellen, dass die Unabhängigkeit der Medienregulierung gewährleistet bleiben müsse.