In Paragraph 59 Absatz 4 des aktuellen Medienstaatsvertrags ist festgelegt, dass die "beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen" dazu verpflichtet sind, "nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land aufzunehmen". Diese Regelung sorgt dafür, dass Sat.1 in den Kabelnetzen vieler Bundesländer zwischen 17:30 Uhr und 18 Uhr Regionalmagazine zeigen muss, RTL zwischen 18 und 18:30 Uhr.

Bei der Formulierung dieser Regelung hatte man allerdings wohl nicht erwartet, dass die beiden Privatsender mit dem höchsten Marktanteil beim Gesamtpubilkum mal von der gleichen Sendergruppe kommen könnten - genau das ist seit März dieses Jahres allerdings der Fall: Vox lag in den vergangenen drei Monaten vor Sat.1, ProSieben mit seiner jungen Ausrichtung sogar deutlich hinter Kabel Eins.

Nun hat die Rundfunkkommission der Länder allerdings einstimmig beschlossen, dass man eine gesetzliche Regelung erlassen will, nach der weiterhin die beiden großen Privatsendergruppen auf ihrem jeweils reichweitenstärksten Programm das Lokalfenster zeigen müssten. Damit würde Sat.1 also auch weiterhin der Regionalfenster-Pflicht unterliegen. Der NRW-Medienminister Nathanael Liminski bezeichnete das gegenüber epd als "starkes Signal für Regionalität und Vielfalt".

Im April hatten NRW und Bayern, in denen die beiden großen Sendergruppen ihren Sitz haben, eine gemeinsame Initiative für diese Gesetzesänderung gestartet und die übrigen Länder damit offensichtlich auch überzeugt. Mit der nächsten Änderung des Medienstaatsvertrags will man nun diese "klarstellende Anpassung" der Regelung vornehmen.