Nachdem sich RTL Deutschland und der Bundesverband Regie Anfang des Jahres schon auf eine sogenannte "gemeinsame Vergütungsregel" nach §36 des Urheberrechtsgesetzes geeinigt haben, die in bestimmten Fällen Nachvergütungen für Primetime-Filme seit 2010 vorsieht, ist man sich nun auch einig was künftige fiktionale Primetime-Produktionen angeht.

Sie gilt für alle fiktioanlen Auftragsproduktionen von RTL und Vox ab 2022, wobei die Regelungen zur Mindestvergütung zum 1. Juli 2023 in Kraft traten. Diese Mindestvergütungen beginnen für Filme je nach Gesamtbudget bei 67.000 Euro, für Serienfolgen bei 33.500 Euro und für Sitcom-Folgen bei 16.750 Euro. Bei Überschreiten bestimmter Reichweitenziele gibt es dann nochmal zusätzlich Geld, wie aus dem Vertragswerk hervorgeht.

Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: "Wir freuen uns, dass wir in konstruktiven Verhandlungen mit dem Bundesverband Regie nun auch für die Zukunft eine Einigung für fiktionale Produktionen erzielt haben, die erfolgreiche kreative Leistungen angemessen honoriert." Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des BVR, ergänzt: "Wir sind froh, nun auch für die zukünftigen Produktionen die Vergütungen bei RTL geregelt zu haben. Wir danken den konstruktiven Verhandlern auf Seiten von RTL."