Noch nicht zu Ende scheint eine Auffassungsverschiedenheit zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und Julian Reichelt, dem einstigen "Bild"-Chefredakteur, zu sein. Es geht dabei um Behauptungen, die vergangenen Winter im Rahmen einer Folge der TV-Sendung "Reschke Fernsehen" gemacht wurden. Reichelt hatte nach der Ausstrahlung, so jedenfalls die Darstellung seiner Seite, erreicht, dass elf Passagen und somit "wesentliche Teile der Berichterstattung" untersagt wurden. Der NDR sah das danach etwas anderes und ordnete das Urteil so ein, dass die Berichterstattung "grundsätzlich" als zulässig eingestuft wurde.

Drei Monate ist diese beidseitige Analyse des Richterspruchs nun her. Gestritten wird weiterhin, der NDR will erreichen, dass bald wieder die vollständige Folge angeboten werden kann. Nun berichtet das Magazin der "Spiegel" über eine angeblich bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangene Strafanzeige – offenbar erstattet vom NDR. Dabei geht es darum, dass der ehemalige "Bild"-Chefredakteur vor Gericht im Rahmen von eidesstattlichen Versicherungen möglicherweise unwahre Angaben gemacht habe.

Genau das bestreitet übrigens Reichelt-Anwalt Ben Irle: Der Umstand, dass sich die eidesstattliche Versicherung von Reichelt und die von in der Sache beteiligten Frauen widersprächen, lege nicht "den Verdacht nahe, dass Herr Reichelt die Unwahrheit sagt und eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat", betont der Jurist. Als bisher unterlegene Prozesspartei sei der NDR obendrein "voreingenommen". Reichelt stehe uneingeschränkt zu den eidesstattlichen Versicherungen. Der NDR hat sich im "Spiegel"-Artikel nicht zu den neuesten Entwicklungen geäußert.