Zumindest angesichts der Urteile in erster Instanz sieht es derzeit so aus, als hielten die Kündigungen der ehemaligen Führungsriege des RBB auch einer Prüfung vor der Justiz stand. Nun ist mit der ehemaligen juristischen Direktorin jedenfalls auch die dritte von insgesamt vier Klagen vor dem Arbeitsgericht Berlin im Wesentlichen gescheitert.

Das Gericht urteilte, dass die im Vertrag enthaltenen hohen Ruhegeld-Zahlungen nach Ausscheiden aus dem aktiven Amt als sittenwidrig zu beurteilen seien. Bis zum Eintritt ins Rentenalter hätte sich die Summe auf 1,8 Millionen Euro belaufen - laut Gericht bestand daher ein "grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung". Der Vertrag sei daher ohnehin nichtig.

Doch auch unabhängig davon hätte die fristlose Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung ausgesprochenwerden dürfen, weil sie rechtliche Bedenken gegen den Abschluss eines sehr teuren Vertrages nicht geäußert habe und sie sich zudem eine Zulage für den ARD-Vorsitz habe gewähren lassen. Der RBB hatte mit seiner Gegenklage auf Schadensersatz unterdessen nur teilweise Erfolg. Zurückzahlen muss die ehemalige juristische Direktorin lediglich die 8.500 Euro, die sie als Zulage für den ARD-Vorsitz in den Monaten kassiert hat, in denen der RBB den Vorsitz noch gar nicht übernommen hatte.

Vor wenigen Wochen hatte das Arbeitsgericht Berlin auch im Falle des ehemaligen Verwaltungsdirektors bereits geurteilt, dass der 2018 geschlossene Dienstvertrag aufgrund der Regelungen zum Ruhegeld sittenwidrig und daher nichtig war. Auf die Wirksamkeit der zusätzlich ausgesprochenen Kündigung sei es daher gar nicht mehr angekommen. Auch damals wies das Gericht aber die Gegenklage des RBB ebenfalls weitgehend ab, weil den Sender ein "Mitverschulden am Zustandekommen der Verinbarung" treffe.

Gegen die Entscheidungen kann vor dem Landesarbeitsgericht je von beiden Seiten Berufung eingelegt werden.