Geldscheine © Chobe / photocase.com
Dass die Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen ab Oktober 2023 mehr Geld erhalten sollen, war schon seit einiger Zeit bekannt. Nun hat der Sozialpolitische Ausschuss des BDZV die Ergänzung des Gehaltstarifvertrags auch tatsächlich beschlossen. Die Einigung sieht eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro monatlich vor - und das bis Ende des kommenden Jahres. Das sind insgesamt also 1.800 Euro. Darauf hatte sich der BDZV zuvor mit dem DJV geeinigt. 

Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass arbeitnehmerähnliche freie Journalisten ebenfalls einen honorarabhängigen monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro erhalten. Im Gegenzug wird der ursprünglich nur bis April 2024 laufende Gehaltstarifvertrag bis Ende 2024 verlängert. Der Manteltarifvertrag wird während dieser Zeit nicht gekündigt.

Das Verhandlungsergebnis erkenne die Herausforderungen an, denen sich die Branche in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit stellen müsse, erklärte BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf. "Mit der Prämie berücksichtigen wir die aktuell erhöhten finanziellen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schaffen für sie wie für die Zeitungsunternehmen Planungssicherheit", so Wallraf. "Angesichts der hohen Inflation ist die finanzielle Lage vieler Journalistinnen und Journalisten angespannt", ergänzt DJV-Verhandlungsführer Christian Wienzeck. "Es war uns daher wichtig, gerade jetzt für eine spürbare Entlastung der Kolleginnen und Kollegen zu sorgen und nicht noch ein weiteres halbes Jahr bis zu den nächsten Verhandlungen abzuwarten."

dju macht nicht mit und übt Kritik

Scharfe Kritik an der Einigung kommt dagegen von der dju in Verdi, dort hatte man die Vereinbarung abgelehnt und spricht nun von einer "tarifpolitischen Bankrotterklärung". Die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie liege weit unter den gesetzlichen Möglichkeiten von 3.000 Euro jährlich und sei so "kein wirklicher Ausgleich für die explodierten Preise". Durch die Verlängerung des Gehaltstarifvertrages gebe der DJV eines "der wichtigsten Machtmittel aus der Hand", kritisiert die dju in Verdi. "Das Recht, gute Arbeitsbedingungen und angemessene Gehälter notfalls auch mit einem Arbeitskampf zu erzwingen."

Die dju in Verdi hätte einer Inflationsausgleichsprämie nur zugestimmt, wenn die Laufzeit des Gehaltstarifvertrages nicht verändert worden wäre und wenn die Regelungen nicht nur für Festangestellte gegolten hätten, sondern auch 1:1 auch für arbeitnehmerähnliche Freie. Als erkennbar war, dass daraus nichts wird, habe man sich aus den Verhandlungen verabschiedet. "Die Aufgabe tarifpolitischer Handlungsfähigkeit für ein Minusgeschäft zu Lasten der Zeitungsjournalist*innen wollten wir nicht mitmachen."