
Gleichzeitig unterliegt der Einsatz von KI den bestehenden Qualitäts- und Programmrichtlinien, auch bei diesen Inhalten muss die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten werden. Außerdem stellen die Mainzer klar, dass weiterhin das Zwei-Quellen-Prinzip gelte - und KI bzw. KI-Inhalte nicht zu einer eben solchen Quelle zählen. Es erfolgt zudem immer eine Prüfung durch Redakteurinnen und Redakteure, wenn Inhalte durch die KI erstellt werden. Eine Ausnahme gibt es hier in der Untertitelung von Live-Übertragungen beispielsweise im Sport.
Darüber hinaus will das ZDF Inhalte, die durch KI erstellt wurden, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich machen. "Das ZDF geht mit eigenen Entwicklungen im Bereich generativer KI transparent um", heißt es außerdem noch in einer der neun KI-Richtlinien. Und in Sachen Datenschutz hat man festgelegt, dass KI-Tools nicht mit sensiblen Daten wie zB. personenbezogenen Daten angereichert werden dürfen - Ausnahmen seien hier aber möglich, betont der Sender.
ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten sagt: "Verlässliche und geprüfte Informationen sind durch die große Dynamik im Bereich generativer KI wichtiger denn je. Um die Chancen von KI im Arbeitsalltag nutzen zu können, müssen wir uns der Risiken bewusst sein. Deshalb braucht es die Leitplanken für den Einsatz der Technologie, die wir jetzt für das ZDF verabschiedet haben."
Hier die kompletten KI-Richtlinien des ZDF im Überblick:
- Das ZDF sieht im Einsatz von generativer KI Chancen, aber auch Risiken. Es geht deshalb offen und zugleich kritisch mit dem Thema um.
- Generative-KI-Tools sollen die Arbeit der Redaktionen unterstützen, aber nicht ersetzen.
- Die Redaktionen verantworten den Einsatz von generativer KI zur Unterstützung programmlicher, planerischer und kommunikativer Prozesse im ZDF. Der Einsatz unterliegt insbesondere den Qualitäts- und Programmrichtlinien.
- Generative-KI-Tools können im redaktionellen und journalistischen Kontext eingesetzt werden. Es gilt das Zwei-Quellen-Prinzip, wobei generative KI selbst nicht als Quelle zählt.
- Inhalte (Text, Bild, A/V), die mit Unterstützung generativer KI erstellt werden, unterliegen den Grundsätzen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt sind zu prüfen.
- Mit Unterstützung generativer KI erstellte Inhalte werden durch Redakteurinnen und Redakteure geprüft, abgenommen und publiziert. Eine Ausnahme stellt die Live-UT bei Live-Übertragungen wie z.B. Sportereignissen dar.
- Generative-KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (bspw. personenbezogenen Daten, Daten von Dritten, Unternehmensgeheimnisse) angereichert werden. Ausnahmen sind nach vorheriger Prüfung der Redaktion unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbereiche möglich.
- Mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte werden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht.
- Das ZDF geht mit eigenen Entwicklungen im Bereich generativer KI transparent um.