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Die Sitzungen des Rundfunkrats des Hesssichen Rundfunks (HR) sind ab sofort grundsätzlich öffentlich. Das hat das Gremium jetzt in der HR-Satzung verankert. Bisher musste die Öffentlichkeit für jede Sitzung neu beschlossen werden. Künftig sind die Sitzungen auch ohne vorherigen Beschluss im Livestream zugänglich, sofern nicht Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse tangiert sind.

"Die Satzungsänderungen, die der hr-Rundfunkrat jetzt beschlossen hat, sollen die Sichtbarkeit, Transparenz und Wirksamkeit der Aufsicht durch den Rundfunkrat als Vertreter der Allgemeinheit erhöhen", erklärte der Rundfunkrats-Vorsitzende Harald Freiling. "Der RBB-Skandal hat den Rundfunkrat und den Verwaltungsrat des Hessischen Rundfunks veranlasst, die Arbeit der beiden Aufsichtsgremien zu durchleuchten. Wesentliche Schwachstellen konnten wir nicht erkennen, wir haben aber - auch nach Hinweisen des Landesrechnungshofs - einige Satzungsregelungen überarbeitet." 

So wurden auf der jüngsten Sitzung auch die Satzungsvorschriften verschärft, die Compliance und mögliche Interessenkollisionen der Tätigkeit als Mitglied des Rundfunkrats oder des Verwaltungsrats betreffen. Die Pflicht des Intendanten, den Verwaltungsrat über Beschaffungen zu informieren, die unter Zustimmungsgrenze von 200.000 Euro liegen, wurde im Zuge dessen von einer halbjährlichen Vorlage auf eine Unterrichtung in jedem Quartal erweitert.

Die neue Satzung sieht außerdem vor, dass größere Programmbeschaffungen und der Erwerb von Sportrechten, bei denen der Anteil des Hessischen Rundfunks mindestens 1,5 Millionen Euro beträgt, der vorherigen Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen. Dies war bisher im Rahmen einer Selbstverpflichtung des Intendanten geregelt.