Neben einigen anderen hat auch der frühere RBB-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Er war Anfang des Jahres einer der letzten Topmanager der Ära Schlesinger, der die Anstalt verlassen musste (DWDL.de berichtete). Diese Klage ist im September vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen worden, das Gericht nannte den Vertrag zwischen RBB und Brandstäter damals "sittenwidrig".

Der "FAZ" (€) liegt das bislang unveröffentlichte Urteil vor, die Zeitung zitiert nun aus einigen Stellen - und die lassen durchaus aufhorchen. "Eine so deutliche Kritik eines Gerichts am öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Geldverschwendung gab es noch nie", schreibt die "FAZ". So heißt es in dem Urteil unter anderem: "Der Systematik des Vertrages kann kein anderer Zweck entnommen werden, als dem Kläger eine Alimentation auf der Grundlage eines verhältnismäßig hohen Gehalts bei weitreichender Anrechnungsfreiheit von weiteren Einkünften zu gewähren."

Die Ruhegeld-Regelung sah unter anderem vor, dass Brandstäter nach Ablauf des Vertrags, aber noch vor Erreichen des Rentenalters, einen entsprechenden Betrag erhalten hätte, ohne dass er dafür eine Leistung hätte erbringen müssen. Das Ruhegeld sollte sich auf der Grundlage des Vergütungsanspruches berechnen, zuletzt waren es rund 20.900 Euro monatlich. Nach Vertragsende wären Brandstäter 12.540 Euro Ruhegeld monatlich zugestanden. Daneben hätte er weitere Einkünfte beziehen können, die das Ruhegeld nicht geschmälert hätten. 

Das Arbeitsgericht sprach von im September von einem "groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung". In dem Urteil, aus dem die "FAZ" zitiert, heißt es nun: "Eine Vereinbarung, die ermöglicht, nach [der] Tätigkeit […] einen Dienst- oder Werkvertrag mit einem anderen Vertragspartner einzugehen, während er 60 Prozent seiner letzten Basisvergütung als Ruhegeld von der Beklagten erhält, gleicht nicht lediglich das Risiko aus, den gegenwärtigen Arbeitsplatz zu verlieren, sondern ermöglicht es, nach Vertragsende insgesamt noch mehr Einkommen als während der Vertragslaufzeit zu generieren." Das Gericht nennt in dem Urteil außerdem die Gefahr, dass eine Verschwendung von Ausgaben, die nicht direkt die Qualität des Programms verbessern, den "Ruf und die Existenz des öffentlichen Rundfunks [gefährden]".