Dass Streamingdienste inzwischen versuchen, neben Abo-Gebühren weitere Einnahmen durch Werbung zu generieren, lässt sich quer durch die Branche bei nahezu allen Anbietern beobachten - besonders massiv geht aber dieser Tage Amazon zu Werke. Während andere Anbieter ihre bisherigen Tarife werbefrei hielten und neue Einstiegsangebote schufen, wird ab dem 5. Februar jeder Kundin und jedem Kunden von Prime Video Werbung ausgespielt - es sei denn, man entscheidet sich aktiv, monatlich 2,99 Euro mehr zu zahlen.

Aus Sicht des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) verstößt Amazon damit aber gegen das Gesetz - denn für eine solche "wesentliche Vertragsänderung" hätte Amazon explizit die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen müssen. Dass man die Kundschaft stattdessen "einfach vor vollendete Tatsachen" stelle, bezeichnete VZBV-Chefin Ramona Popp gegenüber dem "Handelsblatt" nun als "Missachtung von Verbraucherrecht".

Nachdem die Amazon-Tochter auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer nicht reagiert hatte, bereitet man nun demnach eine Klage vor, die in den kommenden Wochen eingereicht werden solle. Da es die gleiche Leistung - also das Angebot ohne Werbung - nun zu einem höheren Preis gebe, handle es sich um eine versteckte Preiserhöhung. Nutzerinnen und Nutzer hätten demnach aus Sicht des VZBV weiter Anspruch auf die werbefreie Option zum bislang vereinbarten Betrag - es sei denn, sie stimmen dieser Änderung explizit zu.

Wenn die Klage Erfolg hat, könnte dies dazu führen, dass Amazon seinen Prime-Kundinnen und -Kunden den Wert der Werbung - den das Unternehmen ja selbst mit 2,99 Euro beziffert - erstatten müsste. Klar ist aber auch, dass sich die Einführung von Werbung bzw. die Preiserhöhung nicht dauerhaft auf juristischem Weg verhindern lässt: Amazon kann die Zustimmung dazu explizit einholen - oder im anderen Fall den Vertrag einfach kündigen. Eine Variante, die auch Kundinnen und Kunden, die sich über die Werbung ärgern, natürlich jederzeit offen steht. Hier ist Amazon übrigens besonders verbraucherfreundlich und erstattet bei einem noch laufenden Jahres-Abo den Restwert für die nicht genutzte Laufzeit zurück.