Der RBB hat seine monatlichen Ruhegeld-Zahlungen an eine ehemalige Programmdirektorin des Senders eingestellt, das berichtet RBB24. Demnach erfolgte der Schritt bereits zum 1. Dezember 2023. Die heute 59-Jährige, deren Namen RBB24 nicht erwähnt, erhielt zuletzt monatlich rund 8.200 Euro vom RBB. Vom Sender heißt es, dass man alle Ruhegeld-Verträge juristisch prüfe. Zu dem konkreten Fall könne man sich nicht äußern. 

Die ehemalige Programmdirektorin verließ den RBB bereits 2016, hat also über Jahre hinweg ihre Ruhegeld-Bezüge erhalten. Wie RBB24 außerdem berichtet, erhielt sie bei ihrem Abschied darüber hinaus noch eine Abfindung in Höhe von mindestens 240.000 Euro. Das sei ihr vertraglich zugesichert worden, unterschrieben hatte den Vertrag mit der Programmdirektorin damals Patricia Schlesinger. 

Wie RBB24 berichtet, sollte die Abfindung als Entschädigung dienen, weil die Frau damals auf die Fortführung ihres Arbeitsvertrags verzichtet hatte. Das ist durchaus ungewöhnlich: Wenn man sich die Umstände des Ausscheidens der damaligen Programmdirektorin ansieht, fällt auf, dass es in der offiziellen Kommunikation des RBB hieß, die Frau verlasse den Sender auf eigenen Wunsch. Patricia Schlesinger, damals erst wenige Monate im Amt, bedauerte öffentlich den Abgang der Programmdirektorin. Das Ruhegeld bezog die ehemalige RBB-Führungskraft demnach auch weiter, nachdem sie als Professorin für Journalismus an einer Hochschule arbeitete - und von dort ebenfalls ein Gehalt bezog. 

Die verschiedenen Ruhegeld-Regelungen haben dem RBB nicht nur viel Kritik eingebracht, sie sind derzeit auch noch Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen mit ehemaligen Führungskräften des Unternehmens. Der Ausgang dieser Verfahren ist bislang noch völlig offen: In zwei Verfahren stuften zwei Kammern des Arbeitsgericht Berlins die Regelungen als sittenwidrig ein, eine dritte Kammer entschied in einem weiteren Fall, dass der RBB das Geld zahlen muss. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weitere Verhandlungstermine stehen aus.