Der WDR muss Fabio De Masi, den Spitzenkandidaten für die Europawahl vom Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) nun doch zu der ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" einladen und an der Diskussion teilnehmen lassen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln gekippt.

Zu der Sendung, die am Donnerstagabend ab 21:00 Uhr im Ersten ausgestrahlt werden soll, hatte der WDR zunächst nur Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und Die Linke eingeladen. Damit noch "eine für das Fernsehpublikum informationsgewinnende, verarbeitbare und lebendige Diskussion" möglich sei, habe man sich dafür entschieden, Vertreter derjenigen Parteien einzuladen, die im aktuellen Europäischen Parlament mit relevanter Stärke vertreten seien, argumentierte der WDR. Zugleich verwies der Sender darauf, dass das Konzept bei den einzelnen Themen auch Rückblicke auf die ablaufende Wahlperiode vorsehe.

Zwar wäre es dem WDR grundsätzlich nicht verwehrt, sich in Wahrnehmung seiner grundrechtlich geschützten redaktionellen Freiheit dafür zu entscheiden, eine Wahlsendung ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen und dementsprechend den Teilnehmerkreis auf Vertreter der Parteien zu begrenzen, die derzeit im Europaparlament vertreten sind, erklärte das Gericht. Es sei allerdings "weder aufgrund der Erläuterungen des WDR noch sonst erkennbar, dass ein solcher Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung steht". Zudem lasse gerade das gewählte Format eines "Townhall Meetings" hauptsächlich zukunftsgerichtete Fragen der in das Konzept eingebundenen Bürgerinnen und Bürger an die anwesenden Politiker erwarten.

Das verbleibende Kriterium des redaktionellen Konzepts, nur Parteien einzuladen, die "auch im Übrigen in Deutschland ein relevantes Gewicht" haben, verlange hingegen eine Teilnahme des BSW an der Sendung. Mit Blick auf die anstehende Europawahl lasse sich gegenwärtig nicht feststellen, dass die Wagenknecht-Partei gegenüber den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte, argumentierte das Oberverwaltungsgericht vor dem Hintergrund aktueller Umfragen.

BSW-Spitzenkandidat Fabio De Masi zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Ein Sieg für die Meinungsvielfalt in der ARD", schrieb der Politiker am Mittwoch auf X und schob noch ein vergiftetes Dankeschön hinterher: "Der WDR hat uns somit unfreiwillig die beste Wahlkampf-PR der jüngeren Parteiengeschichte ermöglicht!"