Nachdem zunächst informelle Gespräche und im Februar dieses Jahres schließlich auch eine offizielle Schlichtung gescheitert sei, "sehen die bayerischen Verlage die Gesprächsebene als erschöpft an", sagt Rick. Hintergrund sind wie beim SWR die aus Sicht der Verleger zu textlastigen Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalt. Es ist ein Dauerstreitpunkt zwischen Verlagen und insbesondere den ARD-Anstalten.
Die Öffentlich-Rechtlichen dürfen laut dem Medienstaatsvertrag keine presseähnlichen Angebote im Netz anbieten. Und obwohl eigentlich ziemlich genau definiert ist, was das bedeutet, gibt es hier einen Interpretationsspielraum, den Verlage und ARD-Anstalten offenbar sehr unterschiedlich bewerten.
Der BR weist die jüngste Kritik der Verleger jedenfalls zurück. Gegenüber "Medieninsider" lässt das Unternehmen wissen, dass der Anteil der Artikel mit Video/Audio sowie mit Sendungsbezug bei BR24 bei über 90 Prozent liege. "Damit ist der Vorwurf einer überwiegenden Textlastigkeit gegenstandslos." Komplett auf Texte zu verzichten sei "weder im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer, noch würde dies den Verlagen nutzen".
Die Verleger in Bayern erhoffen sich mit ihrer Klage auch deshalb Chancen, weil sie sich auf eine Unterlassungserklärung beziehen wollen, die der BR 2016 abgegeben hatte. Damals verpflichtete sich der BR dazu, die Version von BR24 vom 29. September 2015 nicht mehr zu verbreiten. Der BR erklärte das damals damit, dass man die App ohnehin weiterentwickelt habe und sie nicht mehr so aussehe wie zum fraglichen Zeitpunkt (DWDL.de berichtete).
In ihrer nun neu angestrebten Klage wollen sich die Verleger auf eben diese Unterlassungserklärung beziehen. Sollte ein Gericht feststellen, dass der BR dagegen verstößt, könnte es für den Sender schnell teuer werden. VBZV-Hauptgeschäftsführer Markus Rick spricht von einer "Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe", auf die man wohl hofft. Ob es dazu kommt, ist freilich unklar. Und wenn, dann dürften erst einmal wieder einige Jahre vergehen.