Sondersendung zum Urteil im Jackson-Prozess bringt gute Quote
Nach fast fünf Monaten fand der Missbrauchsprozess gegen den "King of Pop" Michael Jackson am Montagabend unserer Zeit ein Ende. Das Urteil fiel eindeutig aus: "Not guilty" in allen 10 Anklagepunkten. Auch in Deutschland war das Interesse am Ausgang des Mammutprozesses sehr groß: SAT.1 und RTL konnten mit ihrer Berichterstattung sehr gute Quoten einfahren.
Besonders freuen darf sich dabei SAT.1: Als einziger großer Sender nahmen die Berliner eine ca. einstündige Sondersendung ab 22:30 Uhr, dem geplanten Zeitpunkt der Urteilsverkündung, ins Programm. 3,13 Millionen Zuschauer ab drei Jahren verfolgten "Sat.1 News Spezial" mit Moderatorin Claudia Eberl, VIP-Expertin Nadja Al Chalabi und dem zugeschaltetenUSA-Korrespondenten Stephan Strothe.
Der Marktanteil beim Gesamtpublikum betrug hervorragende 15,6 Prozent. In der werberelevanten Zielgruppe sorgten durchschnittlich 1,62 Millionen 14- bis 49-jährige Zuschauer für einen Marktanteil von 16,3 Prozent. In der Spitze waren sogar bis zu 4,29 Millionen Zuschauer live dabei, als im kalifornischen Santa Maria die Geschworenen ihr Urteil gegen 23:15 Uhr verkündeten.
RTL verzichtete auf eine spezielle Sondersendung, blendete sich mit "RTL Nachtjournal Spezial"-Sendungen aber immer wieder ins laufende Programm ein. Die höchste Zuschauerzahl wurde dabei mit der Sendung um 23:04 Uhr erzielt, als 3,82 Millionen Zuschauer ab drei Jahren zuschauten. Der Marktanteil beim Gesamtpublikum betrug 19,5 Prozent. Kurz nach Verkündung des Urteils erreichte das "Nachtjournal Spezial" mit 1,81 Millionen 14- bis 49-jährigen Zuschauern einen Zielgruppenmarktanteil von 22,2 Prozent.