Sondersendung zum Urteil im Jackson-Prozess bringt gute Quote

Logo: SAT.1Nach fast fünf Monaten fand der Missbrauchsprozess gegen den "King of Pop" Michael Jackson am Montagabend unserer Zeit ein Ende. Das Urteil fiel eindeutig aus: "Not guilty" in allen 10 Anklagepunkten. Auch in Deutschland war das Interesse am Ausgang des Mammutprozesses sehr groß: SAT.1 und RTL konnten mit ihrer Berichterstattung sehr gute Quoten einfahren.

Besonders freuen darf sich dabei SAT.1: Als einziger großer Sender nahmen die Berliner eine ca. einstündige Sondersendung ab 22:30 Uhr, dem geplanten Zeitpunkt der Urteilsverkündung, ins Programm. 3,13 Millionen Zuschauer ab drei Jahren verfolgten "Sat.1 News Spezial" mit Moderatorin Claudia Eberl, VIP-Expertin Nadja Al Chalabi und dem zugeschaltetenUSA-Korrespondenten Stephan Strothe.

Der Marktanteil beim Gesamtpublikum betrug hervorragende 15,6 Prozent. In der werberelevanten Zielgruppe sorgten durchschnittlich 1,62 Millionen 14- bis 49-jährige Zuschauer für einen Marktanteil Logo: RTL/DWDLvon 16,3 Prozent. In der Spitze waren sogar bis zu 4,29 Millionen Zuschauer live dabei, als im kalifornischen Santa Maria die Geschworenen ihr Urteil gegen 23:15 Uhr verkündeten.

RTL verzichtete auf eine spezielle Sondersendung, blendete sich mit "RTL Nachtjournal Spezial"-Sendungen aber immer wieder ins laufende Programm ein. Die höchste Zuschauerzahl wurde dabei mit der Sendung um 23:04 Uhr erzielt, als 3,82 Millionen Zuschauer ab drei Jahren zuschauten. Der Marktanteil beim Gesamtpublikum betrug 19,5 Prozent. Kurz nach Verkündung des Urteils erreichte das "Nachtjournal Spezial" mit 1,81 Millionen 14- bis 49-jährigen Zuschauern einen Zielgruppenmarktanteil von 22,2 Prozent.