Kommt sie oder kommt sie nicht? Die Geschichte rund um die Einführung einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste ist um eine Anekdote reicher - wobei der genaue Ausgang noch unklar ist. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte ja eigentlich eine freiwillige Selbstverpflichtung zu Investitionen in Deutschland von Streamern angestrebt, die SPD wollte jedoch eine gesetzliche Lösung. Vor einigen Monaten einigte sich die Regierung schließlich auf ein Modell, das aber noch durch den Bundestag muss, bevor es Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten soll. 

In ihrer Mittwochsausgabe weckte die "FAZ" Zweifel daran, ob dieser Zeitplan zu halten ist. Die Zeitung berichtete von Vorbehalten, die es auf Seiten der EU-Kommission an dem Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz ganz offenbar gibt. Die "FAZ" bezieht sich dabei auf ein Schreiben von Roberto Viola, Chef der Generaldirektion für Kommunikationsnetze, an den deutschen Außenminister Johann Wadephul. Demnach würden die geplanten Maßnahmen die unternehmerische Freiheit der Anbieter "unverhältnismäßig" einschränken. 

Konkret moniert die EU demnach, dass es der deutschen Investitionsverpflichtung an der nötigen Differenzierung zwischen den verschiedenen Kategorien von Mediendiensten mangele. Zudem sei die Höhe der Investitionsverpflichtung zu hinterfragen. Kritisch sieht man in Brüssel darüber hinaus auch die geplanten Subquoten sowie den Rechterückfall. Laut "FAZ" werde die EU-Kommission dem geplanten Gesetz so nicht zustimmen. Stattdessen fordere sie die Bundesregierung dazu auf, die kritisierten Punkte anzupassen.

Das las sich zunächst so, als würde die Bundesregierung - und hier speziell das BKM - einen kräftigen Rüffel aus Brüssel erhalten. Erste Medien spekulieren bereits darüber, dass dadurch die geplanten Lesungen im Bundestag nicht stattfinden können. Auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de zeigt man sich im BKM allerdings ziemlich gelassen und erwartet keine Verzögerungen. Und mehr noch: Das Procedere soll völlig üblich sein. 

Keine Zustimmung der EU notwendig

So bestätigt eine Sprecherin des Kulturstaatsministers gegenüber DWDL.de, dass die EU-Kommission zum geplanten Gesetz sogenannte "Bemerkungen" an die Bundesregierung übermittelt habe. Diese Bemerkungen seien allerdings zu unterscheiden von einer "ausführlichen Stellungnahme" der EU-Kommission, welche die Transparenzrichtlinie dann vorsehe, wenn der Entwurf Hindernisse für die Dienstleistungsfreiheit schaffen würde. "Anders als in der FAZ berichtet, handelt es sich hierbei um einen üblichen Vorgang", sagt die Sprecherin. 

Tatsächlich weicht die deutsche Investitionsverpflichtung nur in Details von denen anderer Staaten ab und es erschließt sich nicht, wieso die deutsche Lösung ein Problem sein soll. Tatsächlich habe die EU-Kommission auch zu den Entwürfen anderer Mitgliedstaaten entsprechende Bemerkungen abgegeben, heißt es aus dem BKM. Und dann der entscheidende Punkt der Sprecherin, die sagt: "Das Notifizierungsverfahren sieht keine notwendige ‘Zustimmung’ der EU-Kommission zu notifizierten Gesetzesentwürfen vor." Darüber hinaus stelle die Kommission "keine grundsätzliche Unvereinbarkeit des Entwurfs mit europäischem Recht fest". 

Bundesregierung will mögliche Änderungen prüfen

Grundsätzlich werde man jedoch auf die Bemerkungen der EU-Kommission eingehen und "gründlich prüfen, welche Klarstellungen oder Änderungen am Entwurf empfehlenswert sind, um den Anmerkungen der EU-Kommission insbesondere zur Verhältnismäßigkeit und Diskriminierungsfreiheit der Regelungen Rechnung zu tragen, um so einen noch rechtssichereren Gesetzentwurf zu gewährleisten".

Die Bundesregierung plant eine generelle Investitionsverpflichtung für Streamingdienste in Höhe von acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes. Die Investitionen sollen in europäische audiovisuelle Werke fließen und - im besten Fall - der angeschlagenen deutsche Branche wieder Auftrieb verschaffen. Teil des Gesetzes sind auch detailliert festgehaltene Subquoten, die erfüllt werden müssen. Davon kann man sich weitgehend befreien, indem man mindestens 12 Prozent des Nettoumsatzes investiert.  

Berechnet und überwacht werden soll die Investitionsverpflichtung durch die Filmförderungsanstalt FFA. Diese soll bei Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtung auch eine Strafe erheben können. Diese sogenannte "Ausgleichsabgabe" liegt aktuell bei 75 Prozent der nicht geleisteten Investitionssumme.

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