Seit sechs Jahren kämpft Klima vor acht mittlerweile dafür, dass die ARD ein tägliches Klima-Format in ihr Vorabendprogramm aufnimmt - bislang aber erfolglos. Da man beim Sender damit auf taube Ohren stieß, ließ man Folgen auf eigene Rechnung produzieren und versuchte sich, ins Programm des Senders einzukaufen - was aus rechtlichen Gründen aber nicht geht. Also änderte man erneut die Strategie und drehte stattdessen einen klassischen Werbespot, für den man am 22. Oktober einen Slot im Ersten buchen wollte.

Doch auch darauf wollte sich der Vermarkter ARD Media nicht einlassen und lehnte die Schaltung des Spots auf Basis des eingerichten Skripts ab - in fertiger Form lag er nach Angaben eines Sprechers auch dort bislang nicht vor. ARD Media weist darauf hin, dass im Medienstaatsvertrag nur Wirtschafts- und Image-Werbung erlaubt sei. Letztere müsse "zumindest mittelbar das Erscheinungsbild eines wirtschaftlich tätigen Akteurs bzw. Unternehmens fördern". Diese Voraussetzung habe das vorgelegte Skript nach Einschätzung von ARD Media nicht erfüllt.

Bislang war es generell nicht möglich, sich selbst ein Bild zu machen, weil der fragliche Spot und auch das komplette Skript nicht veröffentlicht wurden. Das hat sich am Donnerstag geändert: Klima vor acht hat den 35-Sekünder nun auf YouTube bereitgestellt. Zu sehen ist darin in der Hauptrolle Matthias Matschke als Verkörperung der Klimakrise, daneben sind mit Jeannine Michaelsen, Anna Thalbach, Lea van Acken, Gianni Matheja, Max Schimmelpfennig, Guido Hammesfahr sowie Abbude & Ibo weitere prominente Köpfe dabei. Regie führte Laura Fischer.

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Der Spot stellt die Klimakrise in satirisch zugespitzter Form als weitgehend ignorierte Bedrohung dar. Am Ende steht die Aussage "Wir schauen hin", begleitet von den Logos der beteiligten Unternehmen GLS Bank, Prokon und Elektrizitätswerke Schönau. Die Frage, um die sich nun alles dreht, lautet also: Handelt es sich um Imagewerbung für diese beteiligten Unternehmen? Klima vor acht führt Medienanwalt Jasper Prigge an, der sagt, Imagewerbung sei nicht auf konkrete Produktversprechen beschränkt. Vielmehr genüge es, dass eine Kommunikation das Ansehen eines Unternehmens steigern könne. "Nach unserer Einschätzung ist der Spot jedenfalls zulässig", so Prigge.

Bei ARD Media heißt es, dass die rechtliche Bewertung des Skripts auch für den nach diesem Skript produzierten Werbespot gelte. Man sehe daher weiterhin keine rechtliche Grundlage für eine Ausstrahlung. Eine endgültige Entscheidung könnte allerdings letztlich ein Gericht fällen müssen. Der Verein Klima vor acht erneuerte bei der Vorstellung des Spots jedenfalls seine Aussage, dass man derzeit juristische Schritte gegen ARD Media prüfe. Bis dahin dürfte die Ablehnung der Ausstrahlung durch ARD Media aber dem Spot auch so einige Aufmerksamkeit bescheren.