Foto: PixelquelleDie Bayerische Landesanstalt für neue Medien bestreitet den Vorwurf, dass der Medienrat der Aufsichtsbehörde seiner Verpflichtung zur Kontrolle des privaten Rundfunks nicht ordnungsgemäß nachkomme. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass der langjährige Vorsitzende des Medienrates , der das Gremium von 1984 bis 2004 leitete, in den Jahren 1994, 1997 und 2000 private Darlehen von der Produktionsfirma Camp TV erhalten habe. Camp TV stellt unter anderem das Fensterprogramm "Bayern Journal" für RTL und Sat.1 her.

Seit dem Jahr 1997 war das Unternehmen wegen mehrerer Verdachtsfälle in Sachen Schleichwerbung auffällig geworden. In einem von zehn Fällen im Jahr 1997 wurde die Beanstandung nach erneuter Prüfung fallen gelassen. Die übrigen Fälle wurden nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen entweder eingestellt oder endeten mit einem Vergleich. "Die BLM überwacht die Sendungen des 'Bayern Journals' ebenso wie alle anderen von ihr genehmigten Hörfunk- und Fernsehanbieter nach einem bewährten System aus Anlass-, Routine und Zufallskontrollen", teilt die Aufsichtsbehörde mit.
 

 
Wolf-Dieter Ring, Präsident der BLM, sei über die Darlehen gegen Ende 2002/Anfang 2003 in Kenntnis gesetzt worden berichtet die "SZ". Ring wiederum informierte die Teilnehmer der wöchentlichen BLM-Sitzung, darunter unter anderem Minister Siegfried Schneider, erst am Dienstag dieser Woche mit Blick auf die Berichterstattung über die Darlehen. Dazu teilt die BLM nun mit: "Im Übrigen ist im Hinblick auf die Information durch Herrn Kopka über erhaltene Darlehen darauf hinzuweisen, dass der Präsident der Landeszentrale keine Dienstaufsicht über den Medienrat ausübt".

Darüber hinaus weist die BLM auf die Schwierigkeiten beim Nachweis von Schleichwerbung in privaten Fernsehprogrammen hin. "Auch bei den Schleichwerbeskandalen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den letzten Jahren war es anscheinend für die Presse leichter, an interne Unterlagen heranzukommen als für die aufsichtführenden Stellen", heißt es in der Mitteilung.
 
Entsprechende Unterlagen, die der "Süddeutschen Zeitung" vorlägen habe man nun bei Camp TV angefordert. "In aller Regel ist für die Aufsicht der Nachweis von Zahlungen für Produktplatzierungen im Programm nicht möglich. Die Beurteilung, ob Schleichwerbung vorliegt oder nicht, reduziert sich in diesen Fällen auf die Bewertung der programmlichen Darstellung. Da die betroffenen Sender in aller Regel gegen Beanstandungen rechtlich vorgehen, muss die BLM die Indizien aus der Programmgestaltung zu einer so eindeutigen Beweiskette zusammenführen, dass ein Beanstandungsbescheid einer gerichtlichen Überprüfung standhält", teilt die BLM weiter mit.