Logo: MABBDie Call-In-Unterbrechungen des laufenden Programms von ProSieben und kabel eins beschäftigen nun auch die Medienwächter. Die zuständige Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg hat einen Mitschnitt der "Quiz-Breaks" bei ProSieben angefordert, wie die MABB gegenüber DWDL.de bestätigte. Weiter wolle man sich noch nicht zu dem Sachverhalt äußern, ehe die Prüfung nicht abgeschlossen sei. Zur Dauer des Verfahrens wollte man keine Angaben machen.

Hintergrund: Seit Beginn der Woche gibt es unter dem Titel "Quiz-Break" und "Quiz-Time" vereinzelt im Tagesprogramm dieser Sender kurze, von 9Live live produzierte Call-In-Spielchen anstatt regulärer Werbepausen zu sehen. Hier sind allerdings anders als bei 9Live ausdrücklich auch bereits 14-Jährige zur Teilnahme zugelassen. Möglich macht es die vor wenigen Wochen von den Landesmedienanstalten noch als großer Erfolg gefeierte Gewinnspielsatzung. 

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Darin ist zwar in Abgrenzung zu Gewinnspielsendungen und -sendern erstmals auch ein Mindestalter für Einzel-Gewinnspiele festgesetzt worden - doch hat man sich dabei auf eine Altersgrenze von nur 14 Jahren geeinigt.  Während vorher aus Vorsicht vor rechtlichen Folgen kein TV-Gewinnspielbetreiber auf die Idee kam, Call-In-Gewinnspiele für Minderjährige anzubieten, haben die Medienwächter damit offiziell ihren Segen dazu gegeben.

Bei der Prüfung dürfte es den Landesmedienanstalten nun also schwer fallen, einen Verstoß gegen den offiziellen Wortlaut der Gewinnspielsatzung festzustellen. Bei 9Live gibt man sich dementsprechend auch sicher: "Es handelt sich jeweils um ein Gewinnspiel, bei dem die entsprechend gültige Gewinnspielsatzung selbstverständlich berücksichtigt ist."