Angefangen hat es mit einem Bericht des SWR-Magazin "Report Mainz": Darin wurde den Youtube-Stars von Y-Titty vorgeworfen, Schleichwerbung in ihren Videos zu betreiben. In einem konkreten Fall ging es unter anderem um ein Samsung-Smartphone, das die Jungs immer wieder prominent in ihrer Show eingebunden hatten. Mediakraft Networks will die Vorwürfe nun nicht einfach so auf sich sitzen lassen.

Der gesetzliche Grundsatz der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten sei ihnen bekannt und werde auch von ihren Partnern beachtet, so das Unternehmen in einer Stellungnahme. "Werden werbliche Inhalte in unsere Inhalte  eingebunden,  wird  dies  für die  Nutzer  kenntlich  gemacht." Und tatsächlich: In dem oben angesprochenen Video heißt es im Infotext: "Vielen Dank an Samsung!". Aber ob das ausreicht, um das Product Placement kenntlich zu machen?


"Für die  Art  und  Weise  der Kennzeichnung  von Product  Placements  bei  Online-­Videos gibt es anders als im Fernsehen  noch  keine  anerkannten  Standards  oder  Richtlinien. Die  zuständigen  Behörden  und  Medienanstalten  beginnen  gerade  erst,  sich  mit  der Thematik  zu  befassen", erklärt sich Mediakraft. Man sei im  Kontakt "mit den zuständigen Stellen und bereit, an der Entwicklung entsprechender Standards  mitzuwirken".

Bei Mediakraft sieht man sich also im Recht und giftet nun gegen die Öffentlich-Rechtlichen: "Die Art und Weise, wie der SWR in seinem ­Beitrag ein junges Medium attackiert, muss auch vor dem Hintergrund verstanden werden, dass die öffentlich­-rechtlichen Sender die junge Zielgruppe nicht mehr  erreichen und hier wiederholt publizistisch gegen einen Wettbewerber vorgehen."

Auch bei ARD und ZDF habe es "immer wieder gravierende Regelverstöße gegen das Gebot zur Trennung von Werbung und Programm" gegeben, schreibt Mediakraft und nennt unter anderem den "Marienhof"-Skandal sowie die Schleichwerbung bei "Wetten, dass..?". Dabei gebe es im Fernsehen seit Jahren klare Vorgaben für die Kennzeichnung von Product Placement.