In der vergangenen Woche hat die Verwertungsgesellschaft VG Media, die für diverse Verlage wie Burda, Springer und Funke das Leistungsschutzrecht durchsetzen soll, eine zivilrechtliche Klage gegen Google eingereicht, nachdem Vertreter von Google darauf beharrt hatten, für Verwertungen nichts zahlen zu wollen und Google auch Verhandlungsangebote der VG Media nicht angenommen habe. In diesem Streit geht man nun noch einen weiteren Schritt und ruft nach dem Bundeskartellamt.

Zwölf Verlage, die auch Gesellschafter der VG Media sind, sowie die VG Media haben stellvertretend für die Presseverleger Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Google eingereicht. Nach Auffassung der Beschwerdeführer missbrauche Google mit dem zum 1. August "einseitig durchgesetzten Verzicht auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen für die Verwertung der Rechte der Presseverlage" seine Marktmacht, heißt es in einer Mitteilung der beteiligten Mediengruppe M. DuMont Schauberg.

Google hatte als Reaktion auf die Einführung des Leistungsschutzrechts ein neues Verfahren eingeführt. Wer bei Google News vertreten sein will, muss der Listung seitdem erst ausdrücklich zustimmen, damit gleichzeitig aber auch seinen Verzicht auf Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht erklären. Christian DuMont Schütte, Verleger der Mediengruppe M. DuMont Schauberg: "Google zwingt die Verlage quasi, auf das eben erst verabschiedete Leistungsschutzrecht zu verzichten – andernfalls werden die Angebote der Titel nicht mehr auffindbar sein. Diese Drohung, bei einer Suchmaschine mit dieser Marktmacht gar nicht mehr vorzukommen, ist nach unserer Bewertung ein Missbrauch ihrer Stellung mit weitreichenden Folgen für die deutschen Verlage."

Burda-Verlagsvorstand Philipp Welte: "Wir wehren uns dagegen, dass Google in Deutschland und Europa geltendes Recht ignoriert. Google missbraucht sein Suchmonopol dafür, eigene Dienste in den Ergebnislisten seiner Suche zu bevorzugen. Google versucht gleichzeitig, die Verlage mit seiner Marktmacht zum Verzicht auf ein ihnen zustehendes Recht zu zwingen. Mit dem Leistungsschutzrecht wollte der Gesetzgeber das Gegenteil erwirken: Er wollte, dass die Verwerter unserer digitalen Inhalte den Verlagen eine angemessene Vergütung zahlen."