Ende vergangener Woche ließ Google dem Bundeskartellamt ein Schreiben zu kommen. Darin bat der Internetriese um eine formale Feststellung, in Sachen Leistungsschutzrecht untätig zu bleiben. Nun hat die VG Media diesen Schritt ausdrücklich begrüßt und angekündigt, wie vom Kartellamt bestimmt, bis Mitte November zu diesem Antrag bei der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts schriftsätzlich vortragen. Gleichzeitig forderte die Verwertungsgesellschaft Google dazu auf, bis zur anstehenden Bescheidung von der - so wörtlich - "angekündigten Schlechterstellung der VG Media-Presseverleger Abstand zu nehmen". Dies würde eine Entscheidung der Wettbewerbshüter zwischen den Parteien ohne zeitlichen Druck ermöglichen.

Man bemühe sich um "Deeskalation", hieß es von Seiten der VG Media am Dienstag in einer Mitteilung. Daher wolle man die anstehende Entscheidung des Bundeskartellamts nicht durch ein Hintergrundgespräch erschweren. Ursprünglich war für diesen Mittwoch ein Presse-Hintergrundgespräch auf den Medientagen München geplant - zu diesem wird es nun allerdings zunächst nicht kommen. Google hatte kürzlich angekündigt, Textausschnitte und Vorschaubilder aus Artikeln von all jenen Verlagen, die von der VG Media vertreten werden, nicht mehr anzuzeigen. Stattdessen sollen sowohl auf Google News als auch bei der klassischen Google-Suche nur noch die verlinkten Überschriften angezeigt werden. Ein Schritt, von dem unter anderem "Bild.de" oder "Bunte.de" betroffen wären.

Die Debatte mutet mitunter kurios an, schließlich will die VG Media Google einerseits dazu zwingen, die Verlagsangebote in den Suchen anzuzeigen, gleichzeitig aber von Google für diese Auflistung auch noch Geld bekommen.

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