Bereits am Mittwoch hat der Deutsche Presserat erklärt, dass die Karikatur des israelischen Premierministers in der "SZ" von der Meinungsfreiheit gedeckt war (DWDL.de berichtete). Auf seiner jüngsten Sitzung hatte sich der Presserat auch mit dieser beschäftigt, weil sich einige Leser beschwert hatten. So wie hier wurden auch 54 weitere Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen. Demgegenüber stehen zehn öffentliche Rügen, zwölf Missbilligungen und 24 Hinweise. In sieben Fällen bewertete der Presserat die Beschwerden als begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme.

Bei den öffentlichen Rügen ganz vorne mit dabei ist mal wieder die "Bild", die Boulevardzeitung ist das Medium mit den meisten Rügen. So rügte das Gremium die "Bild" für den Abdruck eines aktuellen Fotos des Gladbeck-Täters Degowski, dieses habe nicht gezeigt werden dürfen. Unter der Überschrift "Es ist eine Schande, dass Degowski frei herumläuft" hatte die Redaktion ihn zum 30. Jahrestag des Geiseldramas auf einer Parkbank sitzend gezeigt. Der Presserat sieht darin einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, nach der bei zurückliegenden Straftaten im Interesse der Resozialisierung die Fotoveröffentlichung eines Täters unterbleiben soll. Eine weitere Verletzung des Pressekodex war demnach auch die Abbildung des von Degowski ermordeten Emanuele de Giorgi kurz nach der Tat. Das Foto sei 30 Jahre nach der Tat nicht mehr von öffentlichem Interesse.

Gerügt wurde auch "Bild Online" wegen entwürdigender Opferdarstellung während der Berichterstattung über den Mordversuch an einer 17-Jährigen. Die Redaktion veröffentliche ein Video, das die Sekunden nach einem Mordversuch an einem 17-jährigen Mädchen zeigt. Das Video wurde nach der Veröffentlichung von der Seite entfernt. Die Berichterstattung insgesamt verstoße jedoch gegen die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde des Opfers. Die "Bild" wurde darüber hinaus auch in einem weiteren Fall wegen eines Verstoßes gegen den Opferschutz gerügt.

Auch der "Kölner Stadt-Anzeiger" und die "Kölnische Rundschau" wurden gerügt: Sie hatten Pressemitteilungen abgedruckt, ohne diese als eben solche zu kennzeichnen. Für viel Aufsehen sorgte Ende März der "Rheinneckarblog", der in einem Artikel einen Terroranschlag erfand - daraufhin begann sogar die Staatsanwaltschaft gegen den Blog-Betreiber zu ermitteln. Der Presserat rügt den Blog nun und erklärt, der Bericht habe dem Ansehen der Presse geschadet. In Interviews nach Erscheinen des Beitrags verteidigte Blog-Betreiber Hardy Prothmann das Vorgehen.

Und dann erhielt auch die "taz" eine Rüge des Presserates: Im Rahmen eines Prozessberichts wurden die sexuelle Orientierung und Krankheitsgeschichte der Angeklagten erwähnt, da sie für die Urteilsfindung relevant waren. Gleichzeitig wurden die Angeklagten durch eine Vielzahl von Angaben im Text, wie die Nennung ihrer Vornamen, ihrer Unternehmen und des Stadtteils für einen erweiterten Personenkreis identifizierbar. In dieser Kombination seien Details aus der Intimsphäre der Betroffenen bekannt gemacht worden, ohne dass daran ein öffentliches Interesse bestanden habe, so der Presserat.