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© ServusTV Der ORF hat vor vier Jahren mit seiner Analyse des "Sommergesprächs" mit dem Politiker Frank Stronach gegen das Objektivitätsverbot verstoßen. Wie der "Standard" berichtet, wurde vom Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der KommAustria bestätigt, die 2017 nach einer Beschwerde Stronachs eine Verletzung des ORF-Gesetzes festgestellt hatte. Der ORF-Politexperte Peter Filzmaier, der nach Wahlen oder wichtigen Interviews stets die Geschehnisse in der Nachrichtensendung "ZiB 2" kommentiert, hatte den Auftritt Stronachs im Anschluss so zusammengefasst: "Ich fühle mich ehrlich besorgt, eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die Parteimitglieder des Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um herauszufinden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem." Ob das letzte Wort schon gesprochen ist? Nach "Standard"-Informationen hat sich der ORF bereits an den Verfassungsgerichtshof gewandt.
Der ORF hat vor vier Jahren mit seiner Analyse des "Sommergesprächs" mit dem Politiker Frank Stronach gegen das Objektivitätsverbot verstoßen. Wie der "Standard" berichtet, wurde vom Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung der KommAustria bestätigt, die 2017 nach einer Beschwerde Stronachs eine Verletzung des ORF-Gesetzes festgestellt hatte. Der ORF-Politexperte Peter Filzmaier, der nach Wahlen oder wichtigen Interviews stets die Geschehnisse in der Nachrichtensendung "ZiB 2" kommentiert, hatte den Auftritt Stronachs im Anschluss so zusammengefasst: "Ich fühle mich ehrlich besorgt, eher hilflos, denn einerseits würde ich gerne die Parteimitglieder des Team Stronach an einen Lügendetektor anschließen, um herauszufinden, ob sie sich das denken, was vielleicht auch die Kürzestanalyse mancher Zuseher ist, in drei Worten nämlich: Er ist plemplem." Ob das letzte Wort schon gesprochen ist? Nach "Standard"-Informationen hat sich der ORF bereits an den Verfassungsgerichtshof gewandt.
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