Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat in ihrem jüngst vorgelegten 25. Bericht wie erwartet eine niedrigere Erhöhung des Rundfunkbeitrags empfohlen als ursprünglich. In dem mehr als 360 Seiten starken Papier, dessen wichtigste Punkte vom Vorsitzenden der Kommission, Martin Detzel (Foto oben), vorgestellt wurden, geht man auf viele Details bei den Öffentlich-Rechtlichen ein - auf Seite 159 beginnt das Kapitel "Wirtschaftlichkeit in der Immobilienbewirtschaftung". Und hier stehen einige für die Politik brisante Punkte, weil die KEF aufzeigt, wie vor allem bei der ARD jährlich viele Millionen Euro verbrannt werden, weil die Politik dem Senderverbund Dinge auferlegt, hinter die die Kommission ein dickes Fragezeichen setzt. Dinge allerdings, die vor allem aus politischen Erwägungen getroffen wurden, nicht etwa aus programmlichen.
Ein großer Punkt sind die verschiedenen Standorte der ARD, dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten: Die einen, die von den jeweiligen Bundesländern staatsvertraglich festgeschrieben sind, und solche, die sich die ARD aus eigenen Stücken leistet, um in allen Regionen der Republik präsent zu sein. Vor allem die ersten Standorte sind interessant: Von den insgesamt 207 Liegenschaften der ARD liegen 76 - also mehr als ein Drittel - an gesetzlich oder staatsvertraglich vorgegebenen Standorten.
Vor allem BR, SWR und WDR weisen nach KEF-Analyse ein sehr dichtes Netz von dezentralen Standorten auf. Im Vergleich dazu ist das Standortmuster von NDR und RBB weniger dicht. In der Folge konzentriert sich die KEF in ihrem neuesten Bericht vor allem auf Mehrländeranstalten, die also gleich mehrere Bundesländer abdecken. Dabei sticht ins Auge: Beim MDR, RBB und SWR sind staatsvertraglich zusätzlich zu den Sitzen und den Standorten der Landesfunkhäuser in den jeweiligen Landeshauptstädten ein und mehrere verpflichtende Standorte durch die Politik festgelegt worden.
Besonders viel Klärungsbedarf sieht die Kommission beim MDR - und damit bei den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vor allem Sachsen und Sachsen-Anhalt waren zuletzt immer wieder mit Kritik an ARD und ZDF und ihren angeblich fehlenden oder nicht stark genug ausgeprägt Sparbemühungen aufgefallen. Die KEF dreht den Spieß nun um und hält fest: Neben dem Hauptsitz in Leipzig (Sachsen) haben die Länder auch Landesfunkhäuser in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Erfurt (Thüringen) und Dresden (Sachsen) beauftragt. Hinzu kommt der Standort Halle in Sachsen-Anhalt. In drei beteiligten Bundesländern muss der MDR also fünf Zentralstandorte betreiben.
Ein Katzensprung zwischen Leipzig und Halle
"Dieses betrachtend stellt sich die Frage, ob hiermit gegebenenfalls Ineffizienzen in der Flächenbereitstellung und Flächennutzung verbunden sind", hält die KEF in ihrem neuesten Bericht fest. Die Kommission erkennt ausdrücklich die sinnvolle Wahl von Leipzig als Hauptstandort an, die Stadt würde "fast bestmöglich zentral in dem betreuten Sendegebiet" liegen. Halle liegt nicht einmal 50 Kilometer davon entfernt - und hier muss der MDR nicht nur irgendein kleines Studio betreiben. Vorgegeben ist laut MDR-Staatsvertrag ein "trimedial aufgestellter in sich geschlossener Direktionsbereich nebst den dazu gehörenden Produktionskapazitäten der etwa ein Viertel des Zentralbereiches umfasst".
Oder um es anders zu formulieren: Der MDR muss zwei ziemlich große Standorte betreiben, die einen Katzensprung auseinanderliegen, aber immerhin so weit, dass die Landesgrenze zwischen ihnen verläuft. Die Politik will es so. Halle ist in der Betrachtung aller Standorte noch größer als Magdeburg und Dresden. Grundsätzlich sei die Frage zu erörtern, "ob ein Zentralstandort in Halle vorgehalten werden muss", so die KEF. Dieser führe zu "erheblichen Investitionsbedarfen, die angesichts der räumlichen Nähe zu Leipzig weder notwendig noch wirtschaftlich sind".
Kay Barthel, Vorsitzender der KEF-Arbeitsgemeinschaft 4 (Sachaufwand, Investitionen, Programmverbreitung, Kredite, Beteiligungen) und Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, wurde auf der Präsentation des 25. Berichts ziemlich deutlich. "Wir wollten darstellen, dass viele Wirtschaftlichkeitsdefizite und Ineffizienzen eine Folge von sehr kleinteiligen Regelungen in den Staatsverträgen sind", sagte er. Und dabei sei man dann sehr schnell beim MDR-Standort in Halle. Barthel weist ausdrücklich darauf hin, dass der MDR den Vorgaben der Politik Folge leistet. "Der MDR hält einen Standort in Halle vor, der Dinge kann, die man nicht benötigt. Man könnte dem MDR wesentlich mehr Beinfreiheit gewähren, wenn man diese Regelung anpasst." Möglich wäre es etwa, nicht mehr von einem "trimedialen Standort" in Halle zu sprechen, sondern schlicht von einem "Standort".
KEF rüttelt am MDR-Standort Halle
Barthel sagte bei der Pressekonferenz auch, dass der MDR in Halle Dinge vorhalten müsste, die schon seit Jahren nicht mehr benutzt worden seien und die sich "kaputtstehen" würden. "Manche Unwirtschaftlich ist nicht die Folge des Unwillens der Anstalten, sondern die Folge von kleinteiligen Festlegungen in Staatsverträgen, die die Politik relativ schnell beheben könnte", so das KEF-Mitglied. Die Rede ist von "Unwirtschaftlichkeitseffekten" im dreistelligen Millionenbereich, wenn man das gesamte Standortnetz der ARD betrachte. Die Summe bezieht sich auf eine Beitragsperiode.
Und auch andere MDR-Standorte kommen in der KEF-Analyse nicht sonderlich gut weg. Der Vergleich der Flächennutzungsintensität (Verhältnis zwischen der Nutzungsfläche in Eigenverwendung und der in den Liegenschaften tätigen Beschäftigten als Vollzeitäquivalent) zeigt, dass in Magdeburg und Erfurt schlechte Werte erzielt werden. Auch hier wäre eine vertiefte Untersuchung angebracht, urteilt die Kommission.
"Manche Unwirtschaftlich ist nicht die Folge des Unwillens der Anstalten, sondern die Folge von kleinteiligen Festlegungen in Staatsverträgen, die die Politik relativ schnell beheben könnte."
Kay Barthel, Vorsitzender der KEF-Arbeitsgemeinschaft 4 und Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt
DWDL.de wollte angesichts dieses Befunds von den zuständigen Staatskanzleien wissen, wie sie die Sache sehen. Also konkret: Ist die Beauftragung des MDR-Standorts Halle in seiner bisherigen Form noch sinnvoll? Gerade auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der MDR die Programmdirektionen Halle und Leipzig aktuell ohnehin zusammenführt. Während die Staatskanzlei in Thüringen eine Anfrage völlig unbeantwortet gelassen hat, äußerst man sich in Sachsen-Anhalt überraschend - und dreht die von der KEF aufgestellten Fakten kurzerhand um.
Eine Regierungssprecherin verweist darauf, dass der MDR aus Effizienzgründen bewusst als Dreiländeranstalt gegründet worden sei. Dabei sei eine dezentrale Struktur festgelegt worden. "Die jüngsten Äußerungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) lassen darauf schließen, dass der MDR seine durch Gesetz festgelegte Verantwortung für den Standort Halle (Saale) nicht ausreichend wahrgenommen und den Standort vernachlässigt hat", so die Sprecherin. Die Landesregierung werde das prüfen. Es ist so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was die KEF festgestellt hat.
Lieber keine Diskussionen über Standorte
Warum in einer Dreiländeranstalt fünf Standorte fix vorgegeben werden müssen, kann niemand aus den Ländern schlüssig erklären. Warum man sich in Sachsen-Anhalt Kritik am Standort Halle verbittet, versteht sich aber natürlich von selbst. In Sachsen-Anhalt ist man, ähnlich wie in anderen Bundesländern, gut darin, die Öffentlich-Rechtlichen zu kritisieren und zum sparen aufzufordern. Wenn es dann aber plötzlich um die Standorte im eigenen Bundesland geht, duckt man sich weg. Aus der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt heißt es, Staatsminister Rainer Robra habe sich in der Vergangenheit "stets zum MDR bekannt". Und weiter: "Nun ist es an der Zeit, dass auch der MDR seine Verbundenheit zu Sachsen-Anhalt deutlich zeigt." Durch die Zusammenlegung der Programmdirektionen erwartet man in Sachsen-Anhalt eine Stärkung des Standorts.
"Nun ist es an der Zeit, dass auch der MDR seine Verbundenheit zu Sachsen-Anhalt deutlich zeigt."
Regierungssprecher Sachsen-Anhalt
Aus der Staatskanzlei Sachsen heißt es gegenüber DWDL.de, dass "nicht Standortfragen im Vordergrund stehen" sollten. Stattdessen seien die Aufgabenerfüllung und Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks "effizienter und qualitätsgerecht zu gestalten". Ein Regierungssprecher verweist dazu auf den Reformstaatsvertrag, der seit Dezember in Kraft ist. Hier seien die Konsolidierung der Hörfunk- und Spartenprogramme sowie die Errichtung einer gemeinsamen technischen Plattform festgehalten. "Eine zügige Umsetzung des Reformstaatsvertrages durch die Anstalten ist das beste Mittel, um in Zukunft Ineffizienzen besser in den Griff zu bekommen." Es ist fast so, als wollte man die von der KEF aufgeworfenen Fragen nicht hören.
Und was sagt der MDR zur ganzen Sache? Man nehme die Feststellungen der KEF zur Kenntnis und werde auf dieser Grundlage das Thema zunächst mit den eigenen Gremien und den Bundesländern erörtern. "Zuständig für die Regelungen im MDR-Staatsvertrag und Änderungen sind allein die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen." Ein Unternehmenssprecher verweist dann aber noch darauf, dass man eine regionale Programmvielfalt für alle drei Bundesländer anzubieten habe. "Regionalität ist unsere DNA", heißt es. Um das umzusetzen, bedürfe es einer "entsprechenden regional verankerten Infrastruktur". Das eine schließt das andere jedoch nicht aus. Der MDR könnte möglicherweise genauso gut wie bisher für die Menschen in den Regionen berichten, wenn man in Halle eben nicht den "trimedialen" Standort betreiben müsste.
SWR: Zwei Länder, drei Zentralstandorte
Und auch die Standorte des SWR hat sich die KEF genauer angesehen. Hier ist neben Zentralstandorten in den Landeshauptstädten Mainz und Stuttgart auch ein weiterer in Baden-Baden durch den Staatsvertrag vorgeschrieben. Dabei fällt auf: Dieser Standort ist wesentlich größer als die in Mainz und Stuttgart. Dabei sei die Flächennutzungsintensität in Baden-Baden viel schlechter als an den anderen beiden Standorten. Die KEF empfiehlt daher eine "vertiefende Untersuchung der Zentralstandorte". Es stehe die Frage nach potenziellen Flächenreduzierungen in Baden-Baden im Raum. "Darüberhinausgehend stellt sich die Frage, warum im Land Baden-Württemberg nach der Fusion der beiden Vorläuferanstalten SDR und SWF noch zwei Zentralstandorte vorgehalten werden."
An dieser Stelle wird es knifflig: Einige ARD-Anstalten haben in den zurückliegenden Jahren eine umfassende Überprüfung ihrer Immobilienbestände und Flächen nicht nur angekündigt, sondern zum Teil auch schon umgesetzt. Gleichzeitig nutzt die KEF in ihrem Bericht eine ziemlich alte Datenbasis. Als Grundlage des KEF-Untersuchung zu den Standorten dienen Daten, die zum Stichtag 31. Dezember 2021 erhoben wurden - diese Zahlen sind also mehr als vier Jahre alt.
Und gerade beim SWR gab es in den vergangenen Jahren durchaus einige Veränderungen, bereits vor einem Jahr kündigte der Sender an, sich in Baden-Baden verkleinern zu wollen (DWDL.de berichtete). Und schon 2023 hatte man dort ein neues, kleineres Medienzentrum bezogen. "Mit dem Neubau des SWR-Medienzentrums haben wir fast ein Drittel der Fläche reduziert und senken auf diese Weise nachhaltig unsere Betriebskosten", erklärt eine Unternehmenssprecherin. Diese Veränderung ist jetzt noch nicht in den KEF-Daten eingepreist. Generell bleibe Baden-Baden ein wichtiger Standort und würde für den Bereich Audio gestärkt, heißt es. Durch die angestoßenen Veränderungen werde man nun flexibler.
"Mit dem Neubau des SWR-Medienzentrums haben wir fast ein Drittel der Fläche reduziert und senken auf diese Weise nachhaltig unsere Betriebskosten."
SWR-Sprecherin
Auch die Staatskanzleien Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, die auf eine DWDL.de-Anfrage zum Thema gemeinsam antworten, verweisen darauf, dass viele Liegenschaften in Baden-Baden bereits veräußert worden seien. Der Standort befinde ich in einem "grundlegenden Veränderungsprozess". Darüber hinaus habe man bei der jüngsten Novelle des SWR-Staatsvertrags im Jahr 2025 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für grundlegende strukturelle Veränderungen innerhalb des SWR geschaffen. "Zentrales Ziel dabei ist, den SWR langfristig als modernes, effizientes Medienhaus für den Südwesten zukunftsgerecht aufzustellen." Unter anderem würden zur Steigerung von Effizienz und im Sinne der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit "alte Doppelstrukturen überwunden". Warum für Baden-Württemberg dennoch weiterhin zwei Standorte vorgeschrieben werden, erklären die Länder nicht.
Beim NDR hat die KEF nichts auszusetzen
Bei anderen ARD-Anstalten hat die KEF übrigens weniger Fragezeichen. Der NDR, der mit Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gleich vier Bundesländer abdeckt, hat vier staatsvertraglich vorgegebene Zentralstandorte - neben Hamburg liegen die jeweils in den Landeshauptstädten Kiel, Hannover und Schwerin. Der Standort Hamburg ist dabei mit Abstand am größten. Aus KEF-Sicht gibt es hier nur wenig Klärungsbedarf. In ihrem neuesten Bericht hält die Kommission fest: "Mit den vergleichsweise guten Werten zur Flächennutzungseffizienz und dem nachvollziehbaren Standortmuster werden gegenwärtig keine Fragen aufgeworfen, die in Bezug auf die Zentralstandorte in der überörtlichen Betrachtung vertiefend zu untersuchen wären."
Dass einige Bundesländer so sehr abblocken, wenn es um Standortfragen und staatsvertraglich fixierte Standorte der ARD geht, mutet schon fast paradox an. Man kann nicht unentwegt Einsparungen und mehr Effizienz fordern, wenn man an anderer Stelle diese Ziele aktiv sabotiert. Es ist aber nicht das erste Mal, dass die Politik in den Bundesländern sehr darauf bedacht ist, eigene Interessen durchzusetzen. Als SWR-Intendant Kai Gniffke vor mittlerweile fünf Jahren einen konstruktiven Vorschlag rund um einen weitgehenden Zusammenschluss zwischen SWR und Saarländischem Rundfunk machte, kam das nicht nur dort schlecht an. Es vergingen keine 48 Stunden, bis auch die saarländische Regierung den Vorschlag zurückwies.
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