Vor einem Monat hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, den Rundfunkbeitrag nicht auf monatlich 18,94 Euro anzuheben, sondern auf nur noch 18,64 Euro. Und das auch erst ab dem 1. Januar 2027. Die Bundesländer haben jetzt theoretisch noch einige Monate Zeit, um die Empfehlung staatsvertraglich umzusetzen. Praktisch wird das aber wohl nicht passieren, denn bislang warten alle auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. 

An das hatten sich ARD und ZDF bereits vor mehr als einem Jahr gewandt, als klar wurde, dass die 16 Bundesländer die ursprüngliche KEF-Empfehlung, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro, nicht umsetzen würden. Karlsruhe wollte eigentlich schon 2025 entscheiden, verschob den Fall dann aber auf 2026. Mittlerweile gibt es eine neue KEF-Empfehlung - und unter Juristen wird diskutiert, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt noch in der Sache entscheiden wird. 

Kurz nach der neuen KEF-Empfehlung ist im Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" der Artikel eines Juristen veröffentlicht worden, der der Meinung ist, ARD und ZDF seien mit ihrer Verfassungsbeschwerde mittlerweile "chancenlos". Weil die Länder die neue KEF-Empfehlung erst zum 1. Januar 2027 umsetzen müssten, bestehe aktuell kein Zahlungsverzug. Die Verfassungsbeschwerde sei "hinfällig" und die Öffentlich-Rechtlichen würden vor dem obersten deutschen Gericht "wohl verlieren", sollten sie die Beschwerde nicht zurückziehen. Die neue KEF-Empfehlung entziehe dem bisherigen verfassungsrechtlichen Streit schlicht die Grundlage, so der Jurist. 

Das wäre zumindest überraschend - und könnte den Streit theoretisch ins Unendliche ziehen. Nach aktuellem Stand ist nicht davon auszugehen, dass die Länder die neue KEF-Empfehlung umsetzen. Wenn ARD und ZDF erst ab 2027 eine neue Verfassungsbeschwerde einlegen dürften, weil die Länder streng genommen erst dann nicht gehandelt haben, könnte sich Karlsruhe wieder Zeit lassen mit einer Entscheidung. Wenn dann irgendwann die neue KEF-Empfehlung für die Zeit ab 2029 käme, würden die Karten wieder neu gemischt werden. Und generell würde sich die aktuelle Beitragsperiode (2025-2028) bald ihrem Ende zuneigen - damit endet zu einem gewissen Zeitpunkt auch die Möglichkeit, überhaupt noch eine Lösung für diese Beitragsperiode zu finden. 

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Kann es also wirklich sein, dass der Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF, die ja noch auf der Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 auf 18,94 Euro basierte, die Grundlage entzogen wurde? Antworten darauf zu finden, ist gar nicht so leicht. Das Bundesverfassungsgericht ist in der Sache keine große Hilfe. Ein Pressesprecher des Gerichts bedankt sich zwar für die Anfrage von DWDL.de. Allerdings habe diese "eine Rechtsfrage zum Gegenstand, zu denen die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts aus grundsätzlichen Erwägungen heraus keine Auskunft erteilen kann".

Nicht bedarfsgerecht finanziert

ARD und ZDF haben im Gegensatz dazu eine klare Meinung. "Wir haben Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist. Dieser Verfassungsverstoß ist mit dem Vorliegen des Entwurfs des 25. KEF-Berichts nicht behoben", teilt die ARD auf Anfrage mit. Sowohl ARD als auch ZDF verweisen zudem darauf, dass die KEF auch in ihrem neuesten Bericht feststellt, dass die Öffentlich-Rechtlichen zum aktuellen Zeitpunkt nicht bedarfsgerecht finanziert seien. 

Es ist in der Debatte wohl der Knackpunkt. Die Länder haben zwar noch einige Monate Zeit, um die neue KEF-Empfehlung umzusetzen, aber aktuell ist die bedarfsgerechte Finanzierung in der laufenden Beitragsperiode nicht gegeben, weil die Kommission eben immer einen vierjährigen Zeitraum betrachtet. Und da sind die aktuellen 18,36 Euro nach Meinung der Experten nicht genug. Auch die KEF verweist auf Anfrage von DWDL.de noch einmal explizit darauf, dass die bedarfsgerechte Finanzierung aktuell nicht gegeben sei. 

Es droht Wiederholungsgefahr

KEF-Geschäftsführer Tim Schönborn wird in Bezug auf die Berichterstattung bei "Legal Tribune Online" sogar noch deutlicher. Er sagt: "Die KEF teilt nicht die in dem [...] Artikel mit dem Titel ‚ARD und ZDF mit Ver­fas­sungs­be­schwerde plötz­lich chan­cenlos‘ geäußerte Auffassung, wonach die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF wegen der Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags durch die neue Empfehlung der KEF gegenstandslos geworden seien, weil dem Streit dadurch die Grundlage entzogen werde." Man halte die Verfassungsbe­schwerde "nach wie vor für begründet, da die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrund­funkanstalten und das ZDF seit dem 1. Januar 2025 nicht ihrem festgestellten Bedarf entsprechend finanziert und daher in ihrem Grundrecht der Rundfunkfreiheit [...] verletzt sind".

Selbst wenn die Länder wider Erwarten die neue KEF-Empfehlung zum 1. Januar 2027 beschließen sollten, könnte es nach Auffassung der Kommission noch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen. Die KEF führt hier das sogenannte Fortsetzungsfeststellungsinteresse an, ganz konkret wegen einer möglichen Wiederholungsgefahr. Die Länder könnten auch in Zukunft die KEF-Empfehlung ignorieren, so wie es jetzt schon zweimal passiert ist. Dem könnte Karlsruhe mit einem Urteil einen Riegel vorschieben. 

Aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, hier ist die Rundfunkkommission der Länder angesiedelt, heißt es auf Anfrage von DWDL.de, man halte die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF unverändert für unbegründet. Die Öffentlich-Rechtlichen seien 2025 und 2026 "auskömmlich finanziert". Zum 1. Januar 2027 bleibe die Perspektive, eine Anpassung des Rundfunkbeitrages zu prüfen und gegebenenfalls vorzunehmen. "Gleichzeitig können die Landesregierungen eine Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt nicht garantieren. Eine diesbezügliche Zurückhaltung gebietet der Respekt vor den für die Zustimmung zu einem entsprechenden Staatsvertrag zuständigen Landtagen, die sich im Übrigen bislang mit der Situation einer Neujustierung der Beitragsempfehlung in der aktuellen Größenordnung im Rahmen eines Zwischenberichts der KEF noch nicht konfrontiert sahen."

Politik wartet wohl auf Entscheidung aus Karlsruhe

Vor diesem Hintergrund habe man in der Rundfunkkommission erörtert, "ob wir bereits jetzt einen geänderten Staatsvertrag ins Verfahren bringen oder die Karlsruher Entscheidung abwarten". Eine Entscheidung gibt es in der Sache aktuell noch nicht. Man wolle die Beratungen dazu fortsetzen, heißt es aus Rheinland-Pfalz. Der Chef der sächsischen Staatskanzlei hatte sich zuletzt gegen jede Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen und auch Nathanael Liminski, Medienminister und Leiter der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen, erklärte kürzlich gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass es "realpolitisch auf eine Entscheidung aus Karlsruhe hinauslaufen" werde. 

Und so warten weiterhin alle auf das Bundesverfassungsgericht. Wird Karlsruhe überhaupt noch in der Sache entscheiden? Und wenn ja, was genau urteilen die Richterinnen und Richter? Denkbar ist, dass das Verfassungsgericht sich nicht nur mit der eigentlichen Höhe des Rundfunkbeitrags beschäftigen wird, sondern eben auch mit der Frage, wie man das Beitragsfestsetzungsverfahren so aufstellen kann, dass es nicht in schöner Regelmäßigkeit richterlich bestätigt oder konkretisiert werden muss. Eine selbstbestimmte und durch die Rundfunkkommission angestrebte Reform des Verfahrens scheiterte zuletzt an Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt