Grünes Licht für Ludwigshafen (2)

Das zwischen Festlegung der Testgebiete und dem tatsächlichen Start des ersten Kabelprojekts in Ludwigshafen noch einmal fast sechs Jahre vergingen, lag nicht zuletzt an der Politik. Wieder einmal, mag da mancher sagen. Es entbrannte ein Streit darüber, ob man bei diesen Kabelprojekten auch private Anbieter mit ins Boot nehmen will. Die Sozialdemokraten wollten private Anbieter nur in einem der vier Testgebiete beteiligen, während die Christdemokraten darauf bestanden, sie an allen Kabelprojekten zu beteiligen.

Bei der deutschen Bundespost plante man ungeachtet der strittigen Punkte bereits eine Verkablung mehrerer deutscher Großstädte. Da die Bundespost mit ihren Planungen schneller voran kam als die Kabelprojekte, liess die sozial-liberale Koalition im September 1979 die Verkablung von elf deutschen Städten stoppen. Der damalige Bundespostminister Kurt Gscheidle erklärt, daß man die flächendeckende Verkabelung für die Verteilung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen aufgegeben habe.

Während die Frage nach der Beteiligung von privaten Anbietern weiter offen im Raum stand, wurde das liebe Geld zum zweiten strittigen Thema: Erneut verstrichen Monate, bis man sich im November 1980 auf die Finanzierung der vier Kabelprojekte einigte. Am 14. November dieses Jahres wurde der „Kronberger Beschluß“ veröffentlicht. Darin wurden 140 Millionen Mark für die Kabelprojekte veranschlagt, die man mit einer extra dafür geplanten Erhöhung der Rundfunkgebühren finanzieren wollte. Schnell wurde der Begriff „Kabelgroschen“ zum Schlagwort. Doch unumstritten war dies eben nicht und verband sich förmlich mit der Frage, ob man private Anbieter an den Projekten beteiligen soll. Darf man Gebührenmittel und somit staatliche Zuwendungen für ein Projekt benutzen, bei dem auch kommerzielle Anbieter teilnehmen?

Am 4. Dezember 1980 wird im Landtag von Mainz von der damals CDU-geführten Landesregierung ein Gesetz erlassen, dass erstmals in der Rundfunkgeschichte Deutschlands privaten Programmveranstaltern eine eigenverantwortliche Betätigung ermöglicht. Damit war Rheinland-Pfalz das erste Bundesland, dass sich ausdrücklich für ein Kabelprojekt mit privaten Anbietern aussprach. Folglich rückte von den vier vorgesehenen Testgebieten das rheinland-pfälzische Ludwigshafen in den Mittelpunkt der Planungen. In einer Grundsatzerklärung des Bundesverfassungsgericht im folgenden Jahr, werden keine Einwände gegen die Zulassung von privaten Fernsehsendern geäussert.

Allerdings wurden Rahmenbedingungen für den Rundfunk in Deutschland festgelegt, die z.T. noch für Probleme sorgten. So hielt das Bundesverfassungsgericht fest, dass „gesetzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit“ erforderlich seien. Der Rundfunk müsse alle Meinungen im Gesamtangebot zu Wort kommen lassen. Was zur damaligen Zeit sperrig klang, war auch ebenso schwer umzusetzen: Wie sollte aus dem Stand eine Rundfunklandschaft entstehen, deren Beteiligte diese Meinungsvielfalt berücksichigen. Neben den technischen Schwierigkeiten wurde potentiellen Interessenten an den Kabelprojekten somit von höchster Ebene auch gleich eine inhaltliche Anforderung gestellt.

Die Entscheidung für Ludwigshafen und für die Beteiligung privater Programmveranstalter ist gefallen, das Bundesverfassungsgericht hat seinen Segen gegeben: Jetzt beginnt die konkrete Planungs- und Umsetzungsphase. Die Politik hat letzte Weiche zu stellen, die Interessenten ein Programm zu erstellen. Wie dies dann letztendlich zum Start des deutschen Privatfernsehens am 1.Januar 1984 führte, lesen Sie im dritten Teil unserer Reportage.