Dass Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer mit den Öffentlich-Rechtlichen hadert, ist keine Neuigkeit: Seit er im Amt ist, hat er sich schon vielfach kritisch geäußert und auch schon so manch fragwürdigen Vorschlag eingebracht. Zuletzt etwa den, dass man das ZDF privatisieren solle. Das stieß bei Öffentlich-Rechtlichen wie Privaten gleichermaßen auf Unverständnis und breite Ablehnung – insofern kann man Weimer also eine Lernkurve attestieren, dass er die Forderung in seinem an diesem Wochenende veröffentlichten Gastbeitrag in der „Welt am Sonntag“ nicht explizit wiederholt hat.

Trotzdem bleibt er im Grundsatz dabei: Zwei parallel existierende öffentlich-rechtliche bundesweite Vollprogramme seien zu teuer, diese „kostenintensive Koexistenz“ müsse „grundsätzlich überdacht werden“. Als ersten Schritt müsse man die Aufgabenteilung zwischen ARD und ZDF „klarer definieren“. Den zweiten Schritt führt er nicht aus. Die ARD wiederum hält er für zu aufgeblasen und kleinteilig organisiert mit ihren derzeit neun Landesrundfunkanstalten. Stattdessen schwebt ihm ein „Kleeblattmodell“ vor mit nur noch vier bis fünf Landesrundfunkanstalten.

Generell scheint für ihn die Idee der „Grundversorgung“, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für die Öffentlich-Rechtlichen interpretiert wird – also die Abdeckung aller Genres inklusive Unterhaltung – obsolet in einer „Plattformwirklichkeit fragmentierten Medienkonsums“. Es ist die altbekannte Forderung, ARD und ZDF sollten sich auf Information, Bildung und Kultur konzentrieren, in Weimers Worten ihr „eigentlicher Zweck“. Er fordert: „mehr Information als Krimis, mehr Hintergrund als Kochshows, mehr Kultur als Quizsendungen, mehr Bildung als Telenovelas.“

Wolfram Weimer sagt: „Wenn wir jetzt nicht über die bisherigen Reformschritte hinaus planen, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk in zehn Jahren aussehen könnte, werden diejenigen, die ihn ablehnen und schwächen wollen, die Deutungshoheit erringen.“ Und „Denkverbote helfen uns nicht weiter“. Das ist erstmal nichts, wo man ihm grundsätzlich widersprechen will. Die Frage ist nur: Welche „Denkverbote“?

Es gab bislang nicht nur keine Denkverbote, es gab sogar eine ganze „Denkfabrik“. Die Älteren werden sich erinnern: Ein „Zukunftsrat“ wurde einberufen, viele Monate lange brüteten Expertinnen und Experten darin intensiv an Ideen, wie man die Öffentlich-Rechtlichen zukunftsfähig machen könnte. Vorgestellt wurde das Konzept Anfang 2024. Es waren nicht die Vorschläge, die Wolfram Weimer nun macht – und das vermutlich aus guten Gründen. Denn alles, was er nun aufgeschrieben hat, ist kein neuer Geistesblitz, sondern stand schon damals im Raum und floss mit Sicherheit auch mit in die Diskussionen ein.

Das Problem mit Blick auf die Reform der Öffentlich-Rechtlichen sind also sicherlich nicht „Denkverbote“, es sind Umsetzungsdefizite. Von all dem, was der „Zukunftsrat“ vorgebracht hat, blieben am Ende ein paar Zusammenlegungen von Spartensendern übrig, von einer großen ARD-Organisationsreform ein kompliziertes Federführungswirrwarr. Eben das, was herauskommt, wenn sich 16 Länder auf irgendetwas einstimmig einigen müssen. Und das war noch weit vor den jüngsten Wahlergebnissen. Sich jetzt nochmal als Vordenker zu präsentieren, ohne die Ideen des Zukunftsrats auch nur zu erwähnen (ohne dass man sie alle teilen müsste), und stattdessen altbekannte Überlegungen als neu zu verkaufen, ist mehr Eitelkeitenpflege als weiterführender Diskussionsbeitrag.