BSW-Chefin Sahra Wagenknecht darf am Montagabend nicht in der ARD-"Wahlarena" auftreten. Das steht nun endgültig fest. Nachdem zuvor schon das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden hatten, dass der für die Sendung verantwortliche WDR die Politikerin nicht einladen muss, scheiterte Wagenknecht nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das Verfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde des BSW gar nicht erst zur Entscheidung an. Demnach zeige die Beschwerdeführerin nicht schlüssig auf, in ihrem Recht auf (abgestufte) Chancengleichheit verletzt zu werden. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde werde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos, hieß es. Anfechtbar ist die Entscheidung nicht mehr.
Im Mittelpunkt der von Jessy Wellmer und Louis Klamroth moderierten "Wahlarena", die am Montagabend ab 21:15 Uhr ausgestrahlt wird, stehen somit Bundeskanzler Olaf Scholz, Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz, Vizekanzler Robert Habeck sowie AfD-Chefin Alice Weidel, die nacheinander jeweils eine halbe Stunde lang die Fragen des Publikums beantworten werden - ähnlich wie das bereits am vergangenen Donnerstag in der ZDF-Sendung "Klartext" der Fall gewesen ist.
Scholz, Merz, Habeck und Weidel hatten sich erst am Sonntagabend beim "TV-Quadrell" von RTL und ntv gegenübergestanden. Mit mehr als acht Millionen Zuschauerinnen und Zuschauern stieß die Debatte auf großes Interesse beim Publikum. Den "Klartext" im ZDF hatten in der vergangenen Woche im ZDF über fünf Millionen Menschen gesehen. Ganz vorne liegt im Quoten-Ranking bislang aber das "TV-Duell", das bei ARD und ZDF am Sonntag vor einer Woche auf über zwölf Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer kam.
Mehr zum Thema