Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro zahlen, allerdings zunächst nur für einen Monat. Das ist das Urteil, das nun vor dem Landgericht Berlin ergangen ist. Hintergrund ist ein Zivilprozess, den Schlesinger gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber angestrengt hat. In ihrer Klage ging es exemplarisch nur um einen Monat, Schlesinger wollte damit eine grundsätzliche Entscheidung erreichen. Völlig unklar ist nun aber, wie mit den weiteren Ruhegeldansprüchen der ehemaligen RBB-Managerin umgegangen wird. Also konkret: Ob der RBB zahlt oder ob Schlesinger auch die weiteren Ansprüche einklagen muss.
Patricia Schlesinger fordert vom Sender eine monatliche Ruhegeldzahlung in Höhe von 18.400 Euro gefordert, so war es einst vertraglich vereinbart worden - der Sender aber zahlte nicht. Der RBB hatte wiederum eine Widerklage gegen die Ex-Intendantin eingebracht und wollte Schadenersatz in Millionenhöhe, hier ging es einerseits um das mittlerweile gestoppte Bauprojekt Digitales Medienhaus sowie variable Vergütungen. Im Januar scheiterte zunächst eine Güteverhandlung und auch in den Monaten danach konnten sich die Parteien nicht auf eine außergerichtliche Lösung einigen.
Im Juni teilte der RBB mit, dass der Verwaltungsrat nach "intensiver Diskussion keine ausreichende Grundlage für einen Vergleich" sah. Die jeweiligen Positionen würden zu weit auseinander liegen. Im Januar hatte Schlesinger angeboten, dass ihr das monatliche Ruhegeld erst ab 1. Juli 2024 gezahlt werden solle, die umstrittene Managerin trat im Sommer 2022 von ihrem Ämtern zurück.
Punktsieg für Patricia Schlesinger
Auch wenn durch das Urteil jetzt noch viele Fragen offen bleiben, ist es ein kleiner Punktsieg für die ehemalige RBB-Intendantin. Bereits im Januar ließ der zuständige Richter durchblicken, dass Schlesinger gute Chancen haben könnte mit ihren Forderungen. Auch in anderen Fällen unterlag der RBB zuletzt vor Gericht, weil diese der Argumentation des Senders, es handele sich um sittenwidrige Verträge, nicht folgten (DWDL.de berichtete).
Gegen Patricia Schlesinger, ihren Ehemann und den ehemaligen RBB-Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf laufen darüber hinaus auch weiterhin strafrechtliche Ermittlungen. Diese sind nach wie vor nicht abgeschlossen, hier gilt die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten.
Auch Schlesinger muss zahlen
Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch darüber hinaus aber auch zugunsten des RBB geurteilt. Wie epd berichtet, entschied das Gericht, dass Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonus-Zahlungen und eine ARD-Zulage grundsätzlich gerechtfertigt seien, jetzt muss hier noch der genaue Betrag festgelegt werden. Das Gericht urteilte demnach außerdem, dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekosten rund 24.200 Euro Schadenersatz an den RBB zahlen muss. Das Verfahren rund um das Digitale Medienhaus wird getrennt verhandelt.
Das Urteil jetzt ist außerdem noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Kammergericht ist möglich.
Künftig keine Ruhegelder mehr
Der ganze Skandal rund um Patricia Schlesinger hatte sich im Sommer 2022 nach und nach entfaltet, die Intendantin trat zunächst als ARD-Vorsitzende zurück und warf schließlich auch beim RBB hin. Später wurde sie fristlos entlassen. Die Vorwürfe lauten unter anderem Verschwendung und Vetternwirtschaft, in Berichten ging es um luxuriöse Innenausstattung in der Intendanz, einen Dienstwagen mit Massagesitzen, das bereits erwähnte Bauprojekt Digitales Medienhaus sowie Essen auf Senderkosten bei Schlesinger zu Hause.
Zumindest bei den umstrittenen Ruhegeldern gab es zuletzt über alle ARD-Sender hinweg Bewegung. So haben die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD gerade erst eine gemeinsame Leitlinie für die Vergütung außertariflich Beschäftigter verabschiedet. Darin ist auch festgehalten, dass es Ruhegelder ebenso wie variable Vergütungsbestandteile künftig "grundsätzlich nicht mehr geben" soll (DWDL.de berichtete).