Der Prozess zwischen Patricia Schlesinger und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird fortgesetzt. Der Verwaltungsrat des Senders hat nun entschieden, gegen Teile des im Juli ergangenen Urteils des Landgerichts Berlin Berufung einzulegen. Zuerst berichtete RBB24 über den Schritt des Gremiums, demnach hat die Gremiengeschäftsstelle des RBB der Redaktion den Schritt bestätigt. Der Verwaltungsrat hat die Berufung bereits vor einigen Tagen auf einer Sitzung beschlossen. 

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Wolfgang Krüger führte nach Angaben von RBB24 zur Begründung an, dass der Verwaltungsrat die Pflicht habe, "finanziellen Schaden von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern sowie vom rbb abzuwenden." Das Aufsichtsgremium will erreichen, dass nun das Kammergericht feststellt, dass Patricia Schlesinger "für ihre Entscheidungen in Sachen Bonuszahlungen und ARD-Zulage persönlich haftbar ist."

Darüber hinaus will der RBB ja bekanntlich auch Schadenersatz von Schlesinger für das mittlerweile eingestellte Projekt Digitales Medienhaus. Krüger unterstrich das jetzt noch einmal. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt fordert alleine in diesem Komplex fast 13 Millionen Euro von der Ex-Intendantin. Das Landgericht hatte alle Fragen rund um das Digitale Medienhaus vom bisherigen Verfahren abgetrennt, der Komplex soll gesondert verhandelt werden. 

Das Urteil im Juli konnten beide Seiten wahlweise als Sieg oder Niederlage betrachten. So entschied das Gericht damals, dass der RBB Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro zahlen muss - das allerdings zunächst nur für einen Monat. Ein RBB-Sprecher wies darauf hin, dass die Entscheidung keine Präjudiz für weitere Zahlungen sei. Schlesinger dürfte trotzdem gute Chancen haben, den monatlichen Betrag einzuklagen. 

Gleichzeitig entschied das Gericht damals aber auch gegen die ehemalige RBB-Intendantin. So wurde entschieden, dass Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonus-Zahlungen und eine ARD-Zulage grundsätzlich gerechtfertigt seien, ein genauer Betrag wurde jedoch nicht festgelegt. Das Gericht urteilte außerdem, dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekosten rund 24.200 Euro Schadenersatz an den RBB zahlen muss. Kurz nach dem ersten Urteil in dem Verfahren trat Patricia Schlesinger einen neuen Job an, sie arbeitet nun ausgerechnet als Krisenmanagerin