Fünf Jahre nach Beginn des Rechtsstreits mit RTL hat sich die Leipziger Produzentin Jana Bernhardt durchgesetzt: RTL wird die Werbeeinnahmen, die im Umfeld der Sendungen erzielt wurden, in denen ihre Filme gelaufen sind, ihr gegenüber offenlegen. Dies kündigte der Sender nun in einem Statement gegenüber DWDL.de an. Dazu war der Sender ursprünglich schon im Frühjahr 2024 vom Landgericht Köln in einem Urteil verpflichtet worden, das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung in der Berufungsverhandlung.

Eine Revision schloss das Gericht damals mangels grundsätzlicher Bedeutung des Urteils aus. Doch RTL wollte sich wegen der aus Sicht des Senders grundsätzlichen Fragen nicht geschlagen geben und zog mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof. Nachdem der BGH die Beschwerde zurückgewiesen hatte, reichte RTL sogar eine Verfassungsbeschwerde ein. Diese hat das Bundesverfassungsgericht nun allerdings nicht zur Entscheidung angenommen.

"Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auch wenn wir sie weiterhin nicht nachvollziehen können. Selbstverständlich kommen wir der rechtskräftigen Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach und bereiten die entsprechenden Schritte aktuell vor. Die aus unserer Sicht grundsätzlichen medienrechtlichen Fragen bleiben dadurch jedoch unbeantwortet – insbesondere mit Blick auf den Zusammenhang zwischen Werbebuchungen und redaktionellen Inhalten im Kontext einer gesamten Sendung", so eine RTL-Sprecherin.

RTL wollte vor dem Bundesverfassungsgericht auch den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Erteilung der Auskunft bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts erreichen. Das war notwendig geworden, weil Jana Bernhardt zwischenzeitlich einen Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt hatte. Bernhardt hat damit nun ein Zwischenziel erreicht. Sie spricht in einer ersten Reaktion gegenüber DWDL.de von einer "sehr positiven Entwicklung, dass das Verfassunsgericht so schnell entschieden hat". Und weiter: "Für mich bedeutet das, nun über die volle Rechtskraft des Urteils verfügen zu können und nach Erhalt der Auskünfte umgehend eine branchenübliche Nachvergütung für alle sieben Produktionen geltend machen zu können."

Jana Bernhardt möchte sich zum Beweis der aus ihrer Sicht zu geringen Entlohnung auf den "Fairnessparagraphen" im Urheberrecht berufen, ähnlich wie es die Drehbuchautorin Anika Decker einst für ihre Arbeit an den Filmen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" erfolgreich durchfocht. Die Regelung sieht einen "Fairnessausgleich" für Urheber vor, wenn die Vergütung für die Übertragung von Nutzungsrechten "unverhältnismäßig niedrig" ist.  Dazu will sie ihre Entlohnung ins Verhältnis zu den erzielten Werbeeinnahmen setzen.

RTL erklärte auch im bisherigen Verfahren schon: "Werbebuchungen erfolgen auf ganze Sendungen, nicht auf einzelne redaktionelle Beiträge. Die geltend gemachten Forderungen stehen zudem in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Reichweite der Beiträge." Teils handelt es sich bei den in Frage stehenden Produktionen nur um Beiträge innerhalb von Magazinen, teils aber auch um ganze Sendungen.

Zum Hintergrund des Rechtsstreits: Jana Bernhardt hatte der RTL-Tochter infoNetwork (heute RTL News) 2017 einen fertigen Pilotfilm für ein Investigativformat vorgestellt. RTL zeigte sich demnach interessiert, zahlte aber nach Bernhardts Aussage nur einen "Dumpingpreis", auf den sie sich eingelassen habe, weil man ihr ein eigenes Format in Aussicht gestellt habe - zu dem es dann aber nie gekommen sei. Auch für weitere Filme fühlt sie sich nicht branchenüblich bezahlt. Bernhardt wirft RTL auch Formatklau vor - das allerdings wäre juristisch schwer beweisbar. RTL weist diese Vorwürfe zurück. Mehr zu den Hintergründen an dieser Stelle.

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