Als das Bundesverfassungsgericht vor einigen Tagen durchblicken ließ, dass man die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zum nicht erhöhten Rundfunkbeitrag nicht mehr in diesem Jahr verhandeln wird, war schon klar, dass das eine Reihe von sehr konkreten Auswirkungen nach sich ziehen wird. Nun ist klar: Die seit langer Zeit geplante Reform des Finanzierungsmodells von ARD und ZDF kommt vorerst nicht. 

Zur Erinnerung: Ende 2024 hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf ein neues Modell zur Beitragsfestsetzung geeinigt, ab 2027 sollte ein Widerspruchsmodell gelten. Das hätte die Umsetzung der KEF-Empfehlung deutlich vereinfacht, wenn diese nicht bei mehr als fünf Prozent über dem aktuellen Beitrag gelegen hätten (Mehr zum Modell lesen Sie hier). Schon damals war aber klar, dass es noch viele Hürden gibt. So hielten Bayern und Sachsen-Anhalt in einer Protokollerklärung fest, dass sie den Staatsvertragsentwurf erst dann paraphieren und dem Landtag zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen haben. 

Hier ist mittlerweile ein Patt entstanden. ARD und ZDF denken gar nicht daran, ihre Verfassungsbeschwerde zurückzuziehen - und Bayern und Sachsen-Anhalt, so sieht es mittlerweile aus - wollen die Reform des Finanzierungsmodells nun wohl tatsächlich ins Leere laufen lassen. Darüber hinaus hat auch der sächsische Ministerpräsident die Reform noch nicht unterzeichnet, damit sich der Landtag damit beschäftigen kann. Damit die Reform nicht gegenstandslos wird, muss sie jedoch bis Ende November unter Dach und Fach sein. 

Weil das Bundesverfassungsgericht über die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags erst 2026 entscheiden wird, ist mittlerweile klar, dass die Reform des Finanzierungsmodells vorerst nicht kommt. In der Rundfunkkommission hat man die Hoffnungen zwar noch nicht ganz begraben, sieht aber natürlich auch die hohen Hürden, die jetzt zu überspringen wären, um das Projekt doch noch zu beschließen. 

"Ich bedauere es außerordentlich, dass der Achte Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem wir das Widerspruchsmodell im Finanzierungssystem der Öffentlich-Rechtlichen einführen wollten, möglicherweise nicht kommen wird", sagt Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission im DWDL.de-Interview. Raab äußert sich vorläufig zurückhaltend, weil die Länder theoretisch noch bis zum 30. November Zeit hätten, der Reform zuzustimmen und die Ratifizierungsurkunden nach Rheinland-Pfalz zu übersenden. Das wäre beispielsweise auch noch in einem beschleunigten Verfahren möglich, die Chancen dafür stehen aber schlecht. 

Heike Raab will niemandem die Schuld an der Situation geben, appelliert aber an "alle, die einen Beitrag dazu leisten können, dass wir wieder in einen Dialog kommen". Raab weiter: "Ich appelliere an alle, die sich verschanzt haben, sich zu überlegen, welchen Beitrag sie leisten können." Als gescheitert will die Koordinatorin der Rundfunkkommission die deutsche Medienpolitik in Bezug auf die Öffentlich-Rechtlichen nicht bezeichnen: "Wir sind nur an einer Stelle ins Stocken geraten." 

Die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht irgendwann 2026 treffen wird, wird damit nun umso spannender. Denkbar ist beispielsweise, dass sich das Gericht nicht nur zur Höhe des Rundfunkbeitrags äußert, sondern auch Vorschläge für eine künftige Neugestaltung des KEF-Verfahrens macht. Theoretisch könnten die Länder das geplante Widerspruchsmodell 2026 erneut aus der Schublade holen und einen zweiten Versuch starten, es durch alle Landtage zu bringen. Erst einmal wird es aber darauf ankommen, was Karlsruhe entscheidet. 

Das komplette Interview mit Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Bundesländer, lesen Sie am Montag bei DWDL.de