Zwei Wochen ist es nun her, dass der Reformstaatsvertrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk um ein Haar im sächsischen Landtag gescheitert wäre. Erste nach einer Unterbrechung und einem Appell des Ministerpräsidenten sorgte schließlich die Linke gemeinsam mit den Grünen dafür, dass die dortige Minderheitskoalition aus CDU und SPD die erforderlichen Stimmen zusammenhatte. Es war aber nicht die letzte Hürde, die die von vielen Seiten kritisierte Reform nehmen muss.

Nachdem NRW inzwischen grünes Licht gegeben hat, stehen noch Niedersachsen und Brandenburg aus. In Niedersachsen gilt die Zustimmung als sicher, Brandenburg erwies sich in den letzten Wochen aber als weiterer Wackelkandidat, weil das dort an der Regierung beteiligte BSW angekündigt hatte, der Reform nicht zustimmen zu wollen. Die Fraktionsspitze beruft sich dabei darauf, dass der Staatsvertrag vor dem Eintritt des BSW in die Regierung ausgehandelt worden war.

Vize-Ministerpräsident Robert Crumbach vom BSW erklärte hingegen, dass er zustimmen würde - was zusammen mit den Stimmen von SPD und CDU, die eine Zustimmung angekündigt hat, für eine hauchdünne Mehrheit reichen würde. Für Verwerfungen sorgte der Streit vor allem innerhalb des BSW: Vier Abgeordnete haben inzwischen den Austritt aus der Partei angekündigt, wollen aber weiter in der Fraktion bleiben und die Regierungsarbeit unterstützen.

Als Grund gaben sie an, dass "autoritäre Tendenzen zunehmend das innerparteiliche Klima" prägen würden. Die Debatte um die Medienstaatsverträge "verdeutlicht den Verlust an Besonnenheit, Vernunft und demokratischer Diskussionskultur, die eine starke und zukunftsfähige Partei auszeichnen sollten", hieß es in der Erklärung. Übersichtlicher geworden ist die Lage in Brandenburg damit also nicht.

In dieser Woche gelang es SPD und BSW nun trotzdem, den Weg für eine Abstimmung in der kommenden Woche freizumachen. Nötig war dafür, dass die Reform vom zuständigen Hauptausschuss des Parlaments gebilligt wird. Das hat mit fünf zu vier Stimmen geklappt. In einem zuvor bekanntgegebenen Kompromiss kündigte das BSW an, mit einer Stimme für und mit einer Stimme gegen das Gesetz zu stimmen. Gemeinsam mit den drei SPD- und einer CDU-Stimme reichte das. Geschlossen dagegen stimmte die AfD. 

Die endgültige Abstimmung im Plenum steht nun voraussichtlich in der kommenden Woche auf der Tagesordnung. Viel deutet darauf hin, dass es auch dort für die hauchdünne Mehrheit reichen wird. Stimmt auch Niedersachsen noch zu, dann kann der Reformstaatsvertrag wie geplant zum 1. Dezember in Kraft treten. Er sieht unter anderem eine Reduzierung der Spartenkanäle von ARD und ZDF und der Radiosender vor, auch die Möglichkeit, Texte im Internet zu publizieren wird beschränkt, das Sport-Budget gedeckelt. Dass das kurzfristig zu deutlichen Einsparungen führen wird, ist aber zu bezweifeln. An den Maßnahmen regt sich daher von vielen Seiten Kritik. Obsolet geworden ist inzwischen die Finanzierungsreform, weil sich mehrere Länder geweigert hatten, den ausgehandelten Kompromiss zu ratifizieren.

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