Neuer Ärger für ATV rund um das Reality-Format "Das Geschäft mit der Liebe". Zur Erinnerung: Weil in den Folgen der Sendung Frauen regelmäßig degradiert wurden, hagelte es im Frühjahr dieses Jahres Kritik am Format und dem Sender. Auch die Politik schaltete sich ein. ATV nahm die Reality kurz danach vom Sender, entschuldigte sich und zeigte die betroffene Staffel einige Monate neu geschnitten, inzwischen hat man sich aber vorerst vom Format getrennt (DWDL.de berichtete). Nun hat die österreichische Medienbehörde KommAustria "schwerwiegende Rechtsverletzungen" rund um die Original-Folgen festgestellt.
Konkret bezieht sich das auf eine Folge, an der es auch im Frühjahr die meiste Kritik gab. In der Ausgabe zog ein Protagonist seine "Begleiterin" trotz deren offensichtlicher Gegenwehr in eine Toilette und deutete sexuelle Handlungen an. Er forderte die offenbar schwer alkoholisierte Frau auf, ihn oral zu befriedigen. Später warf er sich die schreiende Frau über seine Schulter und schleppte sie davon, offenkundig mit dem Ziel, ohne ihre Einwilligung geschlechtliche Handlungen vorzunehmen. Direkt danach endete die Folge, ATV ließ also Interpretationsspielraum, wie es weitergehen würde. Später erklärte der Sender, man sei als Gruppe zurück ins Hotel gefahren, dort sei die Frau nicht mehr so stark alkoholisiert gewesen.
Die österreichische Medienbehörde spricht nun von "Missachtungen der Menschenwürde" sowie "Aufstachelungen zur Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts". Diese Tatbestände stufe man als "schwerwiegende Verletzungen von Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G)" ein. Zudem verstieß ATV bei der Bereitstellung der Sendung auf Abruf gegen Jugendschutzbestimmungen des AMD-G, die Folge war ohne weitere Zugangssperre mehrere Tage auf Joyn verfügbar.
Nach Ansicht der KommAustria vermitteln die Aussagen und Handlungen der Protagonisten in dem Format einem durchschnittlichen Publikum, dass Frauen grundsätzlich jederzeit, auch gegen Widerstand, sexuell gefügig zu sein haben, ihre Einwilligung in sexuelle Handlungen ohnehin nicht erforderlich sei und die sexuellen Handlungen sogar mit Gewalt erzwungen werden könne. "Die Herbeiführung sexueller Handlungen gegen den offensichtlichen Widerstand der betroffenen Frauen wird in Szenen der Sendung unverhohlen dargestellt und schafft damit einen Anreiz zu Gewalt", so die Behörde.
Die KommAustria verweist in ihrer Entscheidung auf die "unbestrittene redaktionelle Verantwortung" von ATV, diese habe der Sender nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Es sei nicht entscheidend, ob es hinter den Kulissen bei den Dreharbeiten nicht wirklich zu den angedeuteten, inkriminierten Handlungen gekommen sei oder ob die betroffenen Frauen auf Grund sprachlicher oder räumlicher Barrieren die verbalen Entgleisungen nicht hätten verstehen können, heißt es von der Medienbehörde. Vielmehr komme es allein auf die Ausstrahlung und dementsprechend die Wirkung der Sendung auf das Publikum an.
Der Bescheid von der KommAustria ist noch nicht rechtskräftig. Eine Stellungnahme vom Sender liegt aktuell noch nicht vor. Auf eine kurzfristige DWDL.de-Anfrage zum Thema hat ATV bislang noch nicht reagiert.
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