Lange sah es so aus, als würden sich Sender und Streamer mit ihren Warnungen vor einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung durchsetzen, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wollte stattdessen auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen setzen und hatte diese auch bereits mit den Anbietern ausgehandelt. Doch Produktionslandschaft und SPD drängten auf eine gesetzliche Regelung. Der heute vorgestellte Kompromiss sieht nun vor, dass es eine gesetzliche Investitionsverpflichtung geben soll, aber mit einem "Opt-Out-Modell", also Öffnungsklauseln, über die man die starren Subquoten umgehen könnte, wenn höhere Investitionen zugesagt werden. Diese hängen allerdings von noch zu schließenden Branchenvereinbarungen ab.
Falls damit die Hoffnung verbunden war, dass alle Seiten damit leben können, hat man sich aber getäuscht: Während die Produktionsallianz den vorgestellten Kompromiss begrüßte, ist man beim Verband VAUNET, in dem sich private Sender und Streamer zusammengeschlossen haben, not amused: "Der heute angekündigte Plan der Bundesregierung, eine gesetzliche Investitionsverpflichtung inklusive Rechterückbehalt einzuführen, ist eine herbe Enttäuschung für die Medienbranche und übergeht die vorliegenden Zusagen der Streaming-Anbieter." Mit "die Medienbranche" meint VAUNET freilich vor allem die eigenen Mitglieder.
"Damit wird eine schnelle und unbürokratische Lösung aufgegeben. Umso mehr wird es nun darauf ankommen, diese politische Weichenstellung mit Augenmaß umzusetzen, um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten und einen echten Kompromiss zu erreichen", heißt es in einer Stellungnahme. Bei VAUNET sieht man beim nun gefundenen und in Eckpunkten festgehaltenen Kompromiss also das letzte Wort offenbar längst noch nicht gesprochen und drängt auf weitere Verhandlungen.
Der sogenannte "Investitionspakt" sei jedenfalls "ein denkbar schlechter Ausgangspunkt" für die Findung eines solchen Kompromisses: "Die Anknüpfung an eine über dem europäischen Durchschnitt liegenden Investitionsquote, kombiniert mit einer Reihe von hohen Subquoten. Insbesondere aber die Vorgaben zur Rechteteilung lassen viele Fragen nach rechtlicher Zulässigkeit und Marktkonformität offen. Inwiefern die als Kompromiss angedachten sog. Opt-out- und Öffnungsklauseln zu einer Erleichterung und Verhältnismäßigkeit beitragen, ist bisher nicht ersichtlich."
Aus VAUNET-Sicht müsse sich eine Investitionsverpflichtung am europäischen Durchschnitt orientieren und "mit dem weitgehenden Verzicht auf Subquoten und Rechteteilungsvorgaben erfolgen". Hier hatte sich die Produktionslandschaft mit ihren Forderungen durchgesetzt.
VAUNET weist auch darauf hin, dass eine Säule der Filmförderreform ja längst abgeräumt wurde: Statt der Einführung eines Steueranreizmodells setzt Wolfram Weimer auf einer Erhöhung der klassischen Fördertöpfe. Auch das kritisiert VAUNET: "Ein Anreiz für mehr Investitionen in Deutschland hätte nach wie vor nur ein nachhaltiges Fördersystem wie z. B. ein Tax Incentive-Modell geboten, Der nun gewählte Rahmen muss erhebliche verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken ausräumen und schwerwiegende Eingriffe in die unternehmerische Entscheidungs-, Programm- und Angebotsfreiheit vermeiden."
Für die Verabschiedung eines Gesetzes braucht die Bundesregierung freilich nicht den Segen von VAUNET oder einen Kompromiss, mit dem auch Sender und Streamer zufrieden wären. Der Verweis auf die rechtlichen Bedenken deutet aber darauf hin, dass ein juristisches Nachspiel die Folge sein könnte.
Auch ARD führt rechtliche Bedenken an
Bei der ARD äußert man sich zurückhaltender, auch dort hat man aber seine Bedenken, was den heute vorgestellten Kompromiss angeht: "Deutschland braucht eine zukunftsfähige und marktorientierte Filmförderung. Ob der heute skizzierte Vorschlag diese Impulse tatsächlich setzen kann und den bekannten rechtlichen Bedenken standhält, halten wir für fraglich. Wir haben immer betont, eine Investitionsverpflichtung darf die Programmautonomie, die Vertragsfreiheit und die redaktionelle Angebotsgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht unzulässig beschränken. Auch das Thema der Rechteteilung bleibt eine zentrale Frage", heißt es in einer MDR-Stellungnahme.
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