Die FDP darf nicht am sogenannten "TV-Triell" teilnehmen, das der SWR im Vorfeld der Landtagswahl in Baden-Württemberg übertragen wird. Entsprechende Anträge der FDP hat das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt abgelehnt. Damit bleibt es beim angekündigten Aufeinandertreffen der Spitzenkandidaten von Grünen, CDU und AfD am 24. Februar.

Nach Auffassung des Gerichts habe die FDP "keinen Anspruch auf Teilnahme am SWR-TV-Triell", erklärte das Gericht und verwies auf den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, den der öffentlich-rechtliche Sender wahre. Danach sind die Parteien in Sendungen vor den Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen. Die drei übrigen zum TV-Triell eingeladenen Parteien hätten nach den jüngsten Umfragen eine reale Chance, ein Wahlergebnis von über 20 Prozent zu erzielen und wiesen damit einen derart großen Abstand zur FDP auf, "dass es offensichtlich gerechtfertigt erscheint, den Spitzenkandidaten der FDP in diesem Sendeformat nicht zu berücksichtigen", so das Verwaltungsgericht.

Die FDP hatte dem SWR vorgeworfen, die AfD gegenüber den beiden größeren Oppositionsparteien vorzuziehen. Sollte der Antrag erfolglos bleiben, beantragte die Partei, den AfD-Spitzenkandidaten nicht einzuladen, die Sendung abzusagen oder das Triell mindestens eine Woche vor der "Wahlarena" am 26. Februar auszustrahlen. Auch hier entschied das Gericht eindeutig: Ein Anspruch der FDP darauf, dass andere Parteien nicht zum Triell zugelassen werden, "scheidet von vornherein aus", hieß es. "Denn aus der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit der Parteien resultieren im Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere Teilhaberechte, jedoch grundsätzlich keine Abwehrrechte gegenüber politischen Mitbewerbern." Da das Sendungskonzept des SWR rechtmäßig sei, bestehe zudem kein Anspruch der FDP auf Absetzung oder Verlegung des Triells.

FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke erklärte, nach Auffassung des Verwaltungsgerichts müssten die Liberalen "der Aufwertung der AfD durch das Triell des SWR tatenlos zusehen" und forderte den SWR dazu auf, das Urteil als "Mahnung zur neutralen Berichterstattung" anzusehen. Die FDP hat bereits angekündigt, eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einzureichen.