Vor wenigen Tagen hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren 25. Bericht veröffentlicht, darin empfiehlt man den Bundesländern eine weniger starke Anhebung des Rundfunkbeitrags als ursprünglich. Nun hat sich auch der Privatsenderverband VAUNET zu dem Bericht geäußert. Im Zuge dessen verweist der Verband darauf, dass ARD und ZDF die "Grundsätze zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung des Reformstaatsvertrages" konsequent befolgen sollten.
Claus Grewenig, Vorstandsvorsitzender des VAUNET und Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland, sagt: "Weniger Mehr ist immer noch Mehr: In Zeiten extremer wirtschaftlicher Herausforderungen ist die zusätzliche Finanzausstattung der Anstalten ein Wettbewerbsvorteil per se. Mit dann über 10,5 Milliarden Euro pro Jahr im öffentlich-rechtlichen System wird die Schere im Markt weiter aufgehen."
Der VAUNET verweist auf im KEF-Bericht angeführte Effizienz-Potenziale, die nach Angaben von KEF-Mitgliedern einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen. Die Öffentlich-Rechtlichen können diese Potenziale aber nicht heben, weil sie von den Bundesländern durch die Länderstaatsverträge dazu verpflichtet sind, bestimmte Dinge vorzuhalten oder ganze Standorte zu betreiben. Die KEF stellt im neuesten Bericht vor allem gewisse, staatsvertraglich fixierte Standorte der ARD infrage.
Auch der Privatsenderverband verweist nun darauf, dass einige mögliche Einsparungen nicht gehoben werden können, weil ARD und ZDF explizit von der Politik dazu verpflichtet werden, diese Vorgaben zu erfüllen. Einsparungen durch den Reformstaatsvertrag greifen darüber hinaus wohl erst ab dem Jahr 2029. Diese drohten zudem durch eine "Programmzahlreduktion light" bei "kommerziell nicht relevanten Programmen" aufgeweicht zu werden, warnt VAUNET.
"Eine nachhaltige Beitragsstabilität kann und wird es nur durch einen fokussierten Auftrag geben, dem die Mittel folgen. Die Politik sollte durch quantitative und inhaltliche Grenzen auch im Online-Bereich das Heft des Handelns wieder in die Hand nehmen", so Grewenig. Diesem Wunsch wird die Medienpolitik so schnell aber wohl nicht nachkommen. Aktuell warten Bundesländer und Öffentlich-Rechtliche auf ein Urteil aus Karlsruhe wegen der Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Wohl erst danach beschäftigt sich die Politik mit weiteren Reformschritten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - bis diese erarbeitet und in Kraft sind, dürften Jahre vergehen.
Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und CEO der FFH Mediengruppe, sagt: "Das Erfordernis einer konsequenten Reduktion der Programmangebote gilt insbesondere für das Radio, wo sich derzeit eine Reduzierung auf reichweitenschwache, nicht werbetreibende und über DAB+ verbreitete Angebote beschränken soll. Hier müssen die Länder ein nachhaltigeres Handeln von den ARD-Anstalten einfordern. Gleichzeitig ist es Aufgabe der Medienpolitik, im Blick zu behalten, dass für die privaten Hörfunkveranstalter UKW nach wie vor essenziell für die Refinanzierung ihrer Hörfunkangebote ist. Jeglicher Richtungswechsel beim Hauptverbreitungsweg ohne Einbeziehung der privaten Hörfunkveranstalter wäre in wirtschaftlich angespannten Zeiten fatal für die vielfältige Hörfunklandschaft in Deutschland."
von




