Paukenschlag beim ORF: Wie der österreichische öffentlich-rechtliche Sender am Montag mitteilte, tritt Generaldirektor Roland Weißmann mit sofortiger Wirkung zurück. Demnach hat eine ORF-Mitarbeiterin in den vergangenen Tagen gegenüber Weißmann Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben, die der Generaldirektor allerdings bestreitet. Die amtierende Hörfunkdirektorin Ingrid Thurnher übernimmt nun interimistisch die Führung des ORF.
In der vom ORF veröffentlichten Pressemitteilung kommt Roland Weißmann selbst nicht zu Wort, dafür aber Heinz Lederer, der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats, sowie dessen Stellvertreter Gregor Schütze, die Weißmann bereits am Sonntag über seinen Rücktritt informiert hatte. Beide dankten ihm "für seine Verdienste und die 30-jährige Tätigkeit im ORF".
Der im Raum stehende Vorwurf verlange "eine rasche und transparente Aufklärung in enger Kooperation mit der ORF-Compliance-Stelle, bei der die Wahrung des Schutzes der betroffenen Person das oberste Ziel sein" müsse, erklärten Lederer und Schütze. "Es ist die Verantwortung des ORF-Stiftungsrats, nun rasch die nötigen Schritte zu setzen, damit die erhobenen Vorwürfe transparent und mit aller Konsequenz aufgeklärt werden können und die reibungslose Fortführung der Geschäftsführung garantiert ist. Mit der von uns als Generaldirektorin vorgeschlagenen Ingrid Thurnher ist dies sichergestellt."
ORF.at berichtet darüber hinaus von einer Stellungnahme von Weißmanns Anwalt. Darin ist die Rede davon, dass ihm von einer Mitarbeiterin unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit als Generaldirektor im Jahr 2022 vorgeworfen wird. Ihm sei seitens des Stiftungsrates eine Frist von wenigen Tagen eingeräumt worden, um seinen Rücktritt zu erklären, "obwohl mein Mandant die Vorwürfe bestritten hat und eine inhaltliche Überprüfung der Vorwürfe nicht erfolgte". Weißmann liege "bis heute der genaue vorgebrachte Sachverhalt nicht vor, dennoch war er, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, zu weitreichenden Zugeständnissen bereit" und sei daher mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Die mediale Verbreitung der nicht aufgeklärten Vorwürfe kann nur als überschießende Reaktion interpretiert werden, obwohl mittlerweile sogar eine Einigung mit der betreffenden Mitarbeiterin gefunden wurde. Diese Vorgehensweise, wie auch die Wiedergabe der Vorwürfe durch Dritte, verletzen massiv die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten und werden zu entsprechenden rechtlichen Konsequenzen führen."
Keine Änderungen am Wahl-Fahrplan
Weißmanns Anwalt verwies zudem darauf, die Sache geschehe "bezeichnenderweise wenige Monate vor der bevorstehenden Generaldirektorwahl". Tatsächlich soll die Ausschreibung zur Wahl am 1. Mai erfolgen, die Wahl selbst ist für den 11. August angesetzt. Am Fahrplan für die Neubestellung der ORF-Geschäftsführung für die Periode ab 2027 soll sich nach Angaben des Senders nichts ändern.
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