Als sich ARD und BFFS im Jahr 2022 erstmals auf Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) für Schauspielerinnen und Schauspieler einigten, war von einem "historischen Meisterstück" die Rede. Nun haben sich die Anstalten sowie die ARD-Degeto auf der einen und der BFFS auf der anderen Seite auf neue Vergütungsregeln geeinigt. Diese knüpfen an der Einigung aus 2022 an und gehen in einigen Punkten noch deutlich darüber hinaus.
Waren bislang nur 90-minütige Filme von der Regelung umfasst, gelten die neu geschlossenen GVR ab sofort auch für 60-minütige Märchenfilme sowie Vorabend- und Hauptabendserien, inklusive Kinder- und Jugendserien. Der Anwendungsbereich der GVR wird damit erstmals auch auf serielle fiktionale Produktionen ausgeweitet. Geregelt sind weiterhin die Folgevergütungen, allerdings weiterhin nur, wenn die jeweiligen Programme linear wiederholt werden.
Ein größerer Knackpunkt scheint die Nutzung der Formate in der ARD-Mediathek zu sein. Schon 2022 konnten sich die beiden Seiten in diesem Punkt nicht einigen und auch jetzt bleiben hier offene Fragen. So konnte man sich bis zum Ende des laufenden Jahres zwar auf eine Interimslösung einigen, eine dauerhafte Lösung ist aber noch nicht in Sicht. Man wolle die Verhandlungen in diesem Punkt erneut aufgreifen, heißt es vom BFFS. Bis Ende des Jahres wird die Folgevergütung für die Schauspielerinnen und Schauspieler im nicht-linearen Bereich nach dem Vorbild der Gewerke Drehbuch und Regie geregelt.
Der neue Vertrag beinhaltet jetzt auch eine Erlösbeteiligung der Schauspielenden, wenn diese Produktionen kommerziell erfolgreich verkauft werden können. "Der Abschluss des Vertrags fällt in Zeiten, die uns schwer zu schaffen machen, in denen wir krisenbedingt so wenig Engagements erhalten und Geld verdienen wie selten zuvor", sagt BFFS-Vorstandsmitglied Katharina Abt. "Umso mehr freuen wir uns über diesen Abschluss, über Folgevergütungen, die bei der ARD üppiger ausfallen, unter uns breiter gestreut sein werden und wieder Zuversicht vermitteln."
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