Bild: Sat.1Langsam regt sich auch bei den Landesmedienanstalten Widerstand gegen so manche Praktiken in den Call In-Quizshows der Sender. Nun hat die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) zwei Ausgaben der nächtlichen Sat.1-Sendung "Quiz Night" im Rahmen aufsichtsrechtlicher Verfahren beanstandet.

Gegenstand der Verfahren waren zwei Sendungen, die bereits Ende November bzw. Anfang Dezember vergangenen Jahres liefen. In einer der Sendungen habe die Moderatorin durch irreführende Aussagen die Zuschauer unter Zeitdruck gesetzt. Sie hatte das Ende der Sendung mehrfach weit vor dessen tatsächlichen Eintreffen angekündigt.


Im anderen Fall sei eine Spielvariante zum Einsatz gekommen, die in den von Sat.1 im Internet und im Videotext veröffentlichten Teilnahmebedingungen nicht erläutert worden war, so die LMK in einer Mitteilung. Die LMK sieht hierin einen Verstoß gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten allgemeinen Programmgrundsätze sowie gegen Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Dass derartiges oder ähnliches Verhalten bei Call-In-Sendungen alles andere als ein Einzelfall ist, hat man inzwischen wohl auch bei den Landesmedienanstalten erkannt. Bereits wiederholt wurde ein strengeres Vorgehen angekündigt. Am 3. Mai wollen Landesmedienanstalten und Anbieter gemeinsam über strengere Vorgaben für die Sendungen diskutieren. Allein: Schon bestehende Vorgaben werden derzeit häufig nicht eingehalten oder derart großzügig ausgelegt, dass sie nur noch wenig Sinn machen.