Schon vor einigen Monaten hatte der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (HR) eine Kommission eingesetzt, um die anstehende Intendantenwahl vorzubereiten. Am 14. August entscheidet sich, wer die öffentlich-rechtliche Medienanstalt ab März 2027 führen wird, dann läuft nämlich der aktuelle Vertrag von Florian Hager aus. Aber es sieht ganz danach aus, als würde Hager noch eine zweite Amtszeit dranhängen können.

Vom Rundfunkrat heißt es am frühen Freitagabend in einer Pressemitteilung, dass die Wahlkommission die Bewerbungen sorgfältig geprüft und "ausführliche strukturierte Gespräche" mit den Personen geführt habe, die sich beworben hätten. Dennoch hat man nun einstimmig entschieden, dem Rundfunkrat ausschließlich Florian Hager zur Wahl vorzuschlagen. 

Damit kommt es höchstwahrscheinlich Mitte August zu keiner echten Wahl zwischen zwei Personen und ihren Konzepten. Die Mitglieder des Rundfunkrats können sich entweder für oder gegen Florian Hager aussprechen. Der amtierende HR-Intendant wird sich am 14. August noch einmal dem Gremium vorstellen und seine Pläne für die kommenden Jahre erläutern. Im Anschluss wird gewählt - und es wäre schon eine faustdicke Überraschung, sollte Hager danach nicht für eine zweite Amtszeit bestätigt worden sein. 

Über Personen, die sich neben Hager beworben haben, machte der HR-Rundfunkrat am Freitag keine Angaben. Die Mitglieder des Rundfunkrats haben jetzt noch die Möglichkeit, mit einem Quorum von mindestens acht Mitgliedern eine/n nicht berücksichtigte/n Bewerber/in zusätzlich zur Wahl zu stellen. Das ist nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich und wäre eine Überraschung.  Bei der Wahl am 14. August reicht bereits eine einfache Mehrheit. 

Darüber hinaus hat der HR-Rundfunkrat bei seiner Sitzung am Freitag auch den Jahresabschluss des Unternehmens für 2025 genehmigt. Der HR schloss das Jahr demnach mit einem Überschuss in Höhe von 52,2 Millionen Euro ab, dadurch konnte der durch das Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von 329,3 Millionen auf 277,1 Millionen Euro reduziert werden. Wie der HR allerdings auch mitteilt, handelt es sich um einen rechnerischen Überschuss, der den tatsächlichen finanziellen Handlungsspielraum des HR nicht erhöht. Heißt: Die Effekte, die zum Überschuss führten, haben keine Auswirkungen auf die Liquidität.