Bislang gab es schon zivilrechtliche Verfahren zwischen dem RBB und seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger, nun wird es auch zu einem strafrechtlichen Prozess kommen: Das Landgericht Berlin hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen, der Prozess wird voraussichtlich am 10. November beginnen. 56 Verhandlungstage sind angesetzt, ein Urteil wäre dementsprechend erst Mitte 2027 zu erwarten.

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte nach langwierigen Ermittlungen im Dezember vergangenen Jahres Anklage erhoben - nicht nur gegen Schlesinger, sondern auch gegen zwei weitere ehemalige RBB-Mitarbeiter sowie den früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats. Unter anderem wirft die Generalstaatsanwaltschaft ihnen Untreue vor. 

Dabei geht es vor allem um das Bonus-System, das es zu Schlesingers Zeiten im RBB gab. Die variablen Vergütungsanteile sollen unter Umgehung der Kontrollfunktion des Verwaltungsrates gewährt worden sein und hätten außerdem gegen das Gebot von Wirtschaftlich- und Sparsamkeit verstoßen.

Patricia Schlesinger hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, ihr Anwalt teilte auch jetzt mit, dass sie ihre Entscheidungen als Intendantin "ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet" habe und man die Vorwürfe "vollumfänglich entkräften" werde. Nun wird ein Gericht urteilen, ob die Vorwürfe über die damalige Empörung der Öffentlichkeit hinaus auch strafrechtlich relevant sind.