Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften im September 2022 erhöht. Der monatliche Beitrag stieg damals von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 auf 89,90 Euro. Als Begründung verwies Amazon unter anderem auf "generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation". Die Preisanpassung stützte das Unternehmen auf eine entsprechende Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach Auffassung des BGH ist diese Regelung jedoch nicht hinreichend transparent. Aus den AGB ging für die Kunden demnach nicht eindeutig hervor, welche Rechte ihnen bei einer Preiserhöhung zustehen. Die Bestimmungen konnten einerseits so verstanden werden, dass Amazon den Preis einseitig erhöhen kann und Kunden nur durch eine Kündigung widersprechen können - so stand es auch in der Mail, die Amazon an seine Kunden verschickte. Andererseits ließ sich aus den AGB aber auch ableiten, dass Kunden die Erhöhung schlicht ablehnen und den Vertrag zum bisherigen Preis fortsetzen können, wenn Amazon den Vertrag nicht von sich aus kündigt. Diese Unklarheit benachteilige die Vertragspartner unangemessen und führe zur Unwirksamkeit der Klausel, heißt es im Urteil, das nun in letzter Instanz gefällt wurde.
Konkret heißt das nun zunächst, dass all jene, die ihr Prime-Abo schon vor dem 15. September 2022 abgeschlossen und seither unverändert gelassen haben, zunächst wieder auf den alten Preis zurückgestuft werden - was aber sicherlich nur vorübergehend sein dürfte. Eine Amazon-Sprecherin teilt mit: "Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren."
Für die Zeit seit Herbst 2022 gibt's hingegen nicht automatisch Geld zurück. Die Verbraucherzentrale NRW will genau das aber mit einer gesonderten Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm erreichen. Betroffene müssen sich dieser Sammelklage über das Klageregister des Bundesamts für Justiz angeschlossen haben oder dies jetzt noch tun - und diese muss dann natürlich erst noch erfolgreich abgeschlossen werden. Wie hoch im Erfolgsfall eine mögliche Rückerstattung ausfallen würde, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.
Amazon steht unterdessen auch wegen einer anderen Änderung bei Prime Video vor Gericht. Dabei geht es um die Einführung von Werbung im Februar 2024: Wer weiterhin werbefrei streamen will, muss seither 2,99 Euro zusätzlich im Monat zahlen. Eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen wurde dazu im Juli vom Bayerischen Obersten Landesgericht allerdings in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht sah die Einführung der Werbeunterbrechungen nach den Vertragsbedingungen als zulässig an. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt.
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