
Die neue Richtlinie sieht vor, Produktplatzierungen europaweit grundsätzlich zu missbilligen. Allerdings erhalten die einzelnen Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu treffen. Oberstes Gebot ist hierbei die für die Zuschauer deutliche Kennzeichnung der werblichen Inhalte im redaktionellen Teil. Die aktuelle Ausgestaltung der Fernsehrichtlinie gilt als Kompromiss zwischen dem Parlament und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Eine Neugestaltung der Richtlinie, die in ihrer vorherigen Fassung aus dem Jahr 1989 stammt, wurde nötig, da sich die Medienlandschaft seitdem radikal verändert hat. Zum einen betrifft dies die Übertragungswege, aber auch die Art der einzelnen Angebote und Mediendienste. Auch die Programmfinanzierung hat sich im Laufe der vergangenen 18 massiv verändert. Insbesondere die Skandalisierung verschiedener Schleichwerbefälle machten in den vergangenen Jahren einen neuen Regulierungsbedarf deutlich. Die Debatte um die neue Richtlinie zog sich über mehrere Jahre hin.
Matthias Knothe, Medienpolitiker der Landesregierung in Schleswig Holstein, begrüßte die Entscheidung der EU während des Medientreffpunkts Mitteldeutschland. "Wir haben nicht alle erreicht, was wir uns gewünscht haben", es habe sich aber vieles umsetzen lassen, so Knothe. Auch für WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel geht die neue Regelung in die richtige Richtung, da nun eine Regelung komme, die auch für neue Mediendienste gelte.
Für Els Hendrix, Europa-Juristin der ProSiebenSat.1 Media AG, hätte die EU im Hinblick auf die Mediendienste konkretere Regelungen treffen können, wie aus einer Mitteilung des Medientreffpunkt Mitteldeutschland hervorgeht. Insgesamt wertet Hendrix die neue Richtlinie allerdings als einen Schritt hin zu einem fairen Wettbewerb.
Auch vom Verband öffentlicher Fernsehanstalten (EBU), dem auch ARD und ZDF angehören, wird die neue Richtlinie begrüßt. Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Erlaubnis für Product Placement sprach Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk , von "kommerzieller Komplikation", die eine Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht nicht einfach mache, da die Richtlinie "kommerzieller Kommunikation" Tür und Tor öffne.
Für Els Hendrix, Europa-Juristin der ProSiebenSat.1 Media AG, hätte die EU im Hinblick auf die Mediendienste konkretere Regelungen treffen können, wie aus einer Mitteilung des Medientreffpunkt Mitteldeutschland hervorgeht. Insgesamt wertet Hendrix die neue Richtlinie allerdings als einen Schritt hin zu einem fairen Wettbewerb.
Auch vom Verband öffentlicher Fernsehanstalten (EBU), dem auch ARD und ZDF angehören, wird die neue Richtlinie begrüßt. Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Erlaubnis für Product Placement sprach Wolfgang Thaenert, Direktor der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk , von "kommerzieller Komplikation", die eine Umsetzung der europäischen Vorgaben in nationales Recht nicht einfach mache, da die Richtlinie "kommerzieller Kommunikation" Tür und Tor öffne.