Seit sechs Jahren kämpft Klima vor acht mittlerweile dafür, dass die ARD ein tägliches Klima-Format in ihr Vorabendprogramm aufnimmt - bislang aber erfolglos. Da man beim Sender damit auf taube Ohren stieß, ließ man Folgen auf eigene Rechnung produzieren und versuchte sich, ins Programm des Senders einzukaufen - was aus rechtlichen Gründen aber nicht geht. Also änderte man erneut die Strategie und drehte stattdessen einen klassischen Werbespot, für den man am 22. Oktober einen Slot im Ersten buchen wollte.
Doch auch darauf wollte sich der Vermarkter ARD Media nicht einlassen und lehnte die Schaltung des Spots ab. ARD Media hat sich dazu nicht im Detail öffentlich geäußert, laut Klima vor Acht wurde aber bemängelt, dass der Spot weder den Absatz von Produkten fördere, noch der Imagewerbung diene. Das seien aber die Vorgaben für erlaubte Spots. Rechtlich ist TV-Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art nicht zulässig.
Bislang war es für Außenstehende nicht möglich, sich selbst ein Bild zu machen, weil der fragliche Spot nicht veröffentlicht wurde. Das hat sich am Donnerstag geändert: Klima vor acht hat den 35-Sekünder nun auf YouTube bereitgestellt. Zu sehen ist darin in der Hauptrolle Matthias Matschke als Verkörperung der Klimakrise, daneben sind mit Jeannine Michaelsen, Anna Thalbach, Lea van Acken, Gianni Matheja, Max Schimmelpfennig, Guido Hammesfahr sowie Abbude & Ibo weitere prominente Köpfe dabei. Regie führte Laura Fischer.
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Der Spot stellt die Klimakrise in satirisch zugespitzter Form als weitgehend ignorierte Bedrohung dar. Am Ende steht die Aussage "Wir schauen hin", begleitet von den Logos der beteiligten Unternehmen GLS Bank, Prokon und Elektrizitätswerke Schönau. Die Frage, um die sich nun alles dreht, lautet also: Handelt es sich um Imagewerbung für diese beteiligten Unternehmen? Klima vor acht führt Medienanwalt Jasper Prigge an, der sagt, Imagewerbung sei nicht auf konkrete Produktversprechen beschränkt. Vielmehr genüge es, dass eine Kommunikation das Ansehen eines Unternehmens steigern könne. "Nach unserer Einschätzung ist der Spot jedenfalls zulässig", so Prigge.
Eine Entscheidung darüber könnte letztlich allerdings ein Gericht fällen müssen. Der Verein Klima vor acht erneuerte bei der Vorstellung des Spots jedenfalls seine Aussage, dass man derzeit juristische Schritte gegen ARD Media prüfe. Bis dahin dürfte die Ablehnung der Ausstrahlung durch ARD Media aber dem Spot auch so einige Aufmerksamkeit bescheren.
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